Ust-ID versehentlich beantragt?
Hallo zusammen,
ich habe mich als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
Versehentlich" habe ich eine Ust-ID beantragt. Nun kam der Bescheid vom Finanzamt, dass ich vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.
Ich kaufe und verkaufe nur innerhalb Deutschlands. Bin ich verpflichtet, die Voranmeldung zu machen, wenn ich nur innerhalb Deutschlands tätig bin? Ist es möglich die Ust-ID zu "deaktivieren"?
Bin gerade ein wenig verwirrt deswegen. Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Hallo OFC,
Frage nochmal beim Finanzamt telefonisch oder persönlich vor Ort nach: Hast Du jetzt die Kleinunternehmerregelung bekommen, oder nicht?
Wenn Du den Antrag falsch gesendet hast und verpflichtet bist, Umsatzsteuer abzuführen, ist es aber nicht weiter schlimm:
Dann melde Dich bei z.B. Sevdesk.de an, und mit dieser Buchhaltungssoftware buchst Du Deine Rechnungen und Kosten-Belge und mit 3 Mausklicks kannst Du die Umsatzsteuervoranmeldung direkt ans Finanzamt senden.
Du musst dann auch Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen, bekommst aber umgekehrt von Deinen Einkäufen die Umsatzsteuer erstattet.
Beachte, dass die Umsatzsteuervoranmeldung spätestens am 10. Tag gesendet werden muss, also für das erste Quartal dann am 10. April.
Bei Verspätung gibts leider sofort ein Bußgeld.
Mit der Umsatzsteuer-ID kann das nichts zu tun haben.
Ich hatte die vor Jahren auch beantragt weil mir die DKB-Bank das für die Eröffnung des sogenannten Vermieterpakets verlangt hat.
Da meine Mieteinahmen nicht mit Umsatzsteuer belastet sind habe ich nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und auch nie eine Aufforderung zur Abgabe einer solchen Erklärung bekommen.
Bei Dir muss wohl die Meldung als Freiberufler die Ursache sein. Da lassen sich Mißverständnisse leicht durch ein Schreiben ans Finanzamt aufklären.