Einnahmen nachträglich in der Steuervoranmeldung eintragen - Wo genau?

3 Antworten

Hat es einen Grund, dass Du alles durcheinander wirfst?

Erst sagst Du "Nebengewerbe Grafikdesign" udn spricht dann von Anlage "S" (also keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern selbständige Arbeit (Freiberufler).

Dann schreibst Du von der Steuervoranmeldung und zeigst auch ein Bild von der Umsatzsteuervoranmeldung beim Menü in Elster.

Also:

  1. Ein Selbständiger (egal ob freier Beruf, oder Gewerbe) muss eine Umsatzsteuererklärung und ggf. während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
  2. Die Einkommensteuer, also die Besteuerung des Gewinns hat damit nichts zu tun.

Die beschriebene Tätigkeit (Erstellung Logo, 'Illustration eines Buches) ist aus meiner Sicht künstlerisch (die Tätigkeit erzeugt ein Urheberrecht), somit freier Beruf (§ 18 EStG) und kein Gewerbe. Also Anlage S zur Einkommensteeurerklärung mit Anlage EÜR zur Gewinnermittlung.

Die Umsatzsteuer hat damit nichts zu tun, aber wegen der oben angeführten Gründe, wäre der umsatzsteuersatz 7 % und nicht 19 %.

Es kann aber auch sein, dass Du Kleinunternehmer bist udn nicht die Option zur Regelbesteuerung ausübst. Dazu gibt Dein Sachverhalt nichts her.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Um welche Steuerart geht es eigentlich? Die Voranmeldung heißt deshalb Umsatzsteuer-Voranmeldung, weil es darin um die Umsatzsteuer geht 😉.

Die Anlagen S und G sind Anlagen zur Einkommensteuererklärung.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...

Und das wurde Dir hier

https://www.finanzfrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-der-anlage-euer-und-abziehbaren-vorsteuerbetraegen-in-der-umsatzsteuer-anmeldung-wann-darf-ich-die-sachen-wo-angeben

auch schon mal erklärt - von mir...

Ist das seit 2023 Dein einziger Umsatz als Selbstängiger bzw. Freiberufler?? 😱😱😱

Wenn ja, würde ich das ganze aufgeben!