Einnahmen nachträglich in der Steuervoranmeldung eintragen - Wo genau?
Ich bin ein Anfänger und habe seit 2023 ein Nebengewerbe im Bereich Grafikdesign. Ich habe 2024 ein Buch und ein Logo gestaltet. Das eine war über eine Wettbewerbsplattform, da habe ich keine Rechnung stellen können. Und das Buch war für einen Freund, der hat mir einfach was auf PayPal überwiesen, ohne das ich einen Preis nannte. Auch keine Rechnung.
Beides fehlte in meiner Steuervoranmeldung, weil ich damals dachte, solche Sachen kommen in die Anlage S.
Soll ich das jetzt in Anlage G der Steuererklärung für 2024 angeben und dann die Steuervoranmeldung nochmal neu einreichen für das entsprechende Quartal, oder soll ich es in Anlage S eintragen?
Falls es in Anlage G muss, wo in der Steuervoranmeldung kommt das genau hin? Ich konne bei Elster unter "gesendete Formulare" das Formular kopieren, aber habe keine Ahnung, was ich da auswählen muss.
3 Antworten
Hat es einen Grund, dass Du alles durcheinander wirfst?
Erst sagst Du "Nebengewerbe Grafikdesign" udn spricht dann von Anlage "S" (also keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern selbständige Arbeit (Freiberufler).
Dann schreibst Du von der Steuervoranmeldung und zeigst auch ein Bild von der Umsatzsteuervoranmeldung beim Menü in Elster.
Also:
- Ein Selbständiger (egal ob freier Beruf, oder Gewerbe) muss eine Umsatzsteuererklärung und ggf. während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
- Die Einkommensteuer, also die Besteuerung des Gewinns hat damit nichts zu tun.
Die beschriebene Tätigkeit (Erstellung Logo, 'Illustration eines Buches) ist aus meiner Sicht künstlerisch (die Tätigkeit erzeugt ein Urheberrecht), somit freier Beruf (§ 18 EStG) und kein Gewerbe. Also Anlage S zur Einkommensteeurerklärung mit Anlage EÜR zur Gewinnermittlung.
Die Umsatzsteuer hat damit nichts zu tun, aber wegen der oben angeführten Gründe, wäre der umsatzsteuersatz 7 % und nicht 19 %.
Es kann aber auch sein, dass Du Kleinunternehmer bist udn nicht die Option zur Regelbesteuerung ausübst. Dazu gibt Dein Sachverhalt nichts her.
Um welche Steuerart geht es eigentlich? Die Voranmeldung heißt deshalb Umsatzsteuer-Voranmeldung, weil es darin um die Umsatzsteuer geht 😉.
Die Anlagen S und G sind Anlagen zur Einkommensteuererklärung.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...
Und das wurde Dir hier
auch schon mal erklärt - von mir...
Ist das seit 2023 Dein einziger Umsatz als Selbstängiger bzw. Freiberufler?? 😱😱😱
Wenn ja, würde ich das ganze aufgeben!