Zinszahlung Tagesgeld?
Bei Zinszahlung für Tagesgeld am Ende des Jahres oder Quartalsweise. Wann werden die Zinsen von der Bank ausgezahlt, wenn man vorher das Tagesgeldkonto löschen möchte? Bspw. die Zinszahlung der ING Bank ist jährlich, der Angebotszins von ~3,00 Prozent für 4 Monate. Der Kontoinhaber möchte nach 4 Monaten das Tagesgeldkonto, nach Aktionszinszeit, bei der ING kündigen. Wird das Zinsguthaben mit der Kündigung des Kontos ausgezahlt oder muss der Kontoinhaber das Konto bis zum Ende des Jahres ungekündigt weiter Bestehen lassen, um den Zins ausbezahlt zu bekommen?
Bei vielen Banken steht dazu leider nichts in den AGB´s. Gibt es ein Gesetz das besagt, dass das bis dahin erwirtschaftete Zinsguthaben immer mit der Kündigung des Kontos ausgezahlt werden muss? Oder gibt es Banken (können Banken) das Zinsguthaben (rein rechtlich) nicht Ausbezahlen, wenn vor Anlauf der Zinszahlungperiode (bankenindividuell in AGB) das Konto gekündigt wird?
4 Antworten
Ich habe neulich mal mein altes Tagesgeldkonto bei der ING gekündigt, und es wurde sofort alles direkt abgerechnet und ausgezahlt. Das wird vermutlich bei fast allen Banken so sein.
Nur die Steuerbescheinigung kann natürlich erst im Folgejahr kommen.
Das ist von Bank zu Bank unterschiedelich. Sowohl Monatlich als auch Quartal als auch Jählich ist möglich.
Wenn das Konto gekündigt, d.h. aufgelöst wird, werden die bis dahin aufgelaufenen Zinsen abgerechnet und zusammen mit einem evtl. Restguthaben auf das Referenzkonto ausgezahlt. Das geht ja gar nicht anders, wo sollte das Geld denn sonst bleiben oder "zwischengelagert" werden? Für die Bank würde das einen unüberschaubaren bürokratischen Aufwand bedeuten.
Die Steuerbescheinigung wird unterschiedlich behandelt. Ich habe die schon direkt nach Kontoauflösung mit dem Abschlusskontoauszug zusammen erhalten, andere Banken senden sie einheitlich erst bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres.
Ich verstehe allerdings nicht, wieso Du nicht bei Deiner Bank fragst, dort bekommst Du doch die garantiert passende Antwort.
Die Kündigung des Kontos erzwingt einen Abrechnungstermin der nur selten mit dem Jahresende übereinstimmt. Anders geht es doch nicht wenn es kein Konto mehr gibt.