Haftbefehl und Hausdurchsuchung?

4 Antworten

Die Durchsuchung umfasst alle Bereiche der im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Räume.
Darin dürfen Schränke, Schubladen, Truhen geöffnet und durchsucht werden.
Falls ein Schrank oder eine Kiste verschlossen ist, darf die Polizei sie öffnen, notfalls auch gewaltsam (z. B. durch Aufbrechen), wenn der Verdacht besteht, dass sich darin Beweismittel befinden.

Also lies den Beschluss vorher genau durch. Wenn du unsicher bist, dann versuche, dass eine Vertrauensperson von dir dabei ist.

Es dürfen nur die Räume und Gegenstände durchsucht werden, die ausdrücklich im Durchsuchungsbeschluss genannt sind oder die offensichtlich im Zusammenhang mit der Straftat stehen.

Ein Durchsungsbefehl erlaubt in der Regel, dass die Polizei ALLES durchsuchen darf.

Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen!!!

Durchsucht werden darf die ganze Wohnung wenn das im Durchsuchungsbeschluss steht.

Schlafzimmerschränke sind beliebte Verstecke. Das wäre ja wohl ein schlechter Witz wenn man da nicht reinschauen dürfte.