Gesprache uber Handy recordet?

2 Antworten

Hier gibt es 3 unterschiedliche Aspekte:

Handy-Sprachaufnahme

Diese heimliche und nicht von dir genehmigte Sprachaufzeichnung ist nicht zulässig:
Nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) ist es strafbar, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung aufzunehmen.

Beleidigung Chef

Da diese Beleidigung in einem privaten Gespräch mit einem Kollegen war gilt ein gewisser Schutz durch die Meinungsfreiheit.
Eine sofortige Kündigung lässt sich damit abwehren, besonders dann, wenn als Ursache diese Handy-Sprachaufzeichnung genannt ist.
Falls es zu einer Kündigung kommt, dann sofort Widerspruch einlegen und zu einem Anwalt für Arbeitsrecht (bzw. zu eurem Betriebsrat, sofern es einen gibt) und die Situation darstellen.

Verhalten Mitarbeiter

Eine heimliche Aufzeichnung oder Weitergabe an den Chef können wie oben erwähnt für den Mitarbeiter problematisch sein. Dem kannst du ordentlich "Feuer unterm A...." machen!
Ggfs. sagst du ihm das jetzt bevor er etwas unternimmt und zum Chef geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Aufnahme allein stellt schon eine Straftat dar. Das müsstest du jedoch Anzeigen.

Gekündigt werden könntest du vermutlich trotzdem, da das Vertrauen geschädigt ist. Dazu fehlt mir jedoch das Fachwissen.