steuerlichen Einordnung einer zusätzlichen Tätigkeit?

1 Antwort

Fangen wir mit dem letzten an:

Falls es als Selbstständigkeit zählt: Ist es problematisch, dass ich in diesem Rahmen nur für ein einziges Projekt/einen einzigen Auftraggeber tätig wäre?

Das würde vermutlich als Scheinselbständigkeit angesehen.

Daraus ergibt sich für mich:

Zusätzlich bin ich in ein weiteres Projekt des Vereins involviert, das hauptsächlich Fortbildungscharakter hat.

Das wird über die Anstellung abzurechnen sein.

Zur Erläuterung:

Eine zweite Tätigkeit für den gleichen Arbeitgeber ist nur unter sehr eingeschränten Bedingungen anders zu behandeln, als die erste. Ob nur Trainer udn zusätzlich eine lehrende Tätigkeit dürfte nicht als wirklich völlig differierend angesehen werden.

Wirlich unterschiedlich wäre neben der Tätigkeit als Trainer, eine Selbständigkeit im Gartenbau, zur Pflege der Sportanlagen.

ICh bin der Ansicht, das beides über das Angestelltenverhältnis abgerechnet wird. Aber Ihr könntet bei der Rentenversicherung fragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Erino444 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 10:51

Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich Frage mich wie es dann möglich wäre, die Stunden für das extra Projekt über das Arbeitsverhältnis abzurechnen, wenn die Arbeit sehr unregelmäßig und unterschiedlich bezahlt wird (bei jedem Auftraggeber ist das unterschiedlich vereinbart je nach individuellen Budget).

wfwbinder  06.03.2025, 12:10
@Erino444

Das ist für einen Lohnbuchhalter kein Problem. Stundenlohn vereinbaren(ann auch von Fall zu Fall geändert werden) udn jeweils die stunden des Monats vereinbaren, oder aber die Summe die für den Monat angefallen ist, als etrabetrag eingeben.

Den Rest macht der Computer. Dem ist egal, ob er 2.500,- Gehalt abrechnet, oder 2.500,- Gehalt + 8 Stunden a 20,- Euro = 2.660,- Euro (nur mal als Beispiel).