steuerlichen Einordnung einer zusätzlichen Tätigkeit?
Ich hoffe, Sie können mir bei der steuerlichen Einordnung meiner beruflichen Situation helfen.
Ich bin hauptamtlich als Projektleitung für den Mädchen Sport-Bereich eines Sportvereins angestellt und erhalte dafür ein Gehalt. Zusätzlich bin ich in ein weiteres Projekt des Vereins involviert, das hauptsächlich Fortbildungscharakter hat. Meine Aufgaben darin umfassen die Durchführung von Sensibilisierungsworkshops, die Entwicklung von Materialien (z. B. Wissensbausteine zu verschiedenen Themen) und die Repräsentation des Projekts bei Veranstaltungen (Infotisch).
Da diese Aufgaben nicht Teil meiner hauptamtlichen Tätigkeit sind, stellt sich für mich die Frage, wie ich diese Tätigkeit steuerlich korrekt abwickeln sollte.
- Muss ich mich dafür selbstständig machen?
- Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Vergütung korrekt zu versteuern?
- Falls es als Selbstständigkeit zählt: Ist es problematisch, dass ich in diesem Rahmen nur für ein einziges Projekt/einen einzigen Auftraggeber tätig wäre?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Fangen wir mit dem letzten an:
Falls es als Selbstständigkeit zählt: Ist es problematisch, dass ich in diesem Rahmen nur für ein einziges Projekt/einen einzigen Auftraggeber tätig wäre?
Das würde vermutlich als Scheinselbständigkeit angesehen.
Daraus ergibt sich für mich:
Zusätzlich bin ich in ein weiteres Projekt des Vereins involviert, das hauptsächlich Fortbildungscharakter hat.
Das wird über die Anstellung abzurechnen sein.
Zur Erläuterung:
Eine zweite Tätigkeit für den gleichen Arbeitgeber ist nur unter sehr eingeschränten Bedingungen anders zu behandeln, als die erste. Ob nur Trainer udn zusätzlich eine lehrende Tätigkeit dürfte nicht als wirklich völlig differierend angesehen werden.
Wirlich unterschiedlich wäre neben der Tätigkeit als Trainer, eine Selbständigkeit im Gartenbau, zur Pflege der Sportanlagen.
ICh bin der Ansicht, das beides über das Angestelltenverhältnis abgerechnet wird. Aber Ihr könntet bei der Rentenversicherung fragen.
Genau. Die Anfrage bei der RV nennt sich Statusfeststellung.