steuerlichen Einordnung einer zusätzlichen Tätigkeit?

1 Antwort

Fangen wir mit dem letzten an:

Falls es als Selbstständigkeit zählt: Ist es problematisch, dass ich in diesem Rahmen nur für ein einziges Projekt/einen einzigen Auftraggeber tätig wäre?

Das würde vermutlich als Scheinselbständigkeit angesehen.

Daraus ergibt sich für mich:

Zusätzlich bin ich in ein weiteres Projekt des Vereins involviert, das hauptsächlich Fortbildungscharakter hat.

Das wird über die Anstellung abzurechnen sein.

Zur Erläuterung:

Eine zweite Tätigkeit für den gleichen Arbeitgeber ist nur unter sehr eingeschränten Bedingungen anders zu behandeln, als die erste. Ob nur Trainer udn zusätzlich eine lehrende Tätigkeit dürfte nicht als wirklich völlig differierend angesehen werden.

Wirlich unterschiedlich wäre neben der Tätigkeit als Trainer, eine Selbständigkeit im Gartenbau, zur Pflege der Sportanlagen.

ICh bin der Ansicht, das beides über das Angestelltenverhältnis abgerechnet wird. Aber Ihr könntet bei der Rentenversicherung fragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986