Hausverbot im Supermarkt. Trotzdem hingehen?

5 Antworten

Erfahrungen? Ich habe noch nirgendwo Hausverbot bekommen.

Aber: Wenn da immer dieselben Leute arbeiten werden die Dich doch wiedererkennen.

Mit Erfahrungen kann ich auch nicht dienen, sehe aber auch nicht, wie Dir die Erfahrungen von Heinz Müller mit Supermarkt X in Y helfen sollen, wenn es sich bei Dir um Sipermarkt A in B handelt.

Ob man Dich wiedererkennt oder nicht, hat zudem nichts damit zu tun, ob Du Dir etwas zu Schulden kommen lässt.

Wenn Du den Laden trotz Hausverbots betrittst, begehst Du eine Staftat, nämlich Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

Due Wahrscheinlichkeit, dass der Supermarktbetreiber dies zur Anzeige bringt, halte ich für hoch - das deutlich weniger schwerwiegende Instrument des Hausverbots hat er ja bereits freundlicherweise ausgeschöpft.

sagen sie mal, für wie dumm halten sie den Supermarkteigentümer?

sie haben 1 Jahr Verbot bekommen, halten sie sich daran, das ist ein Entgegenkommen des Betreibers.

Man hätte ihnen auch ein lebenslanges Verbot aussprechen können, das kann jeder Betreiber/Eigentümer frei entscheiden.

Eine Entschuldigung macht man sofort und nicht Wochen später, also der Zug ist abgefahren.

Glauben sie etwa da laufen die gleichen Sicherheitsdienste rum?

Normalerweise landet jeder Diebstahl in einem Tagesbuch was sich auch die jeweiligen Sicherheitsdienste ansehen oder sich austauschen, wenn sie Personalausweis vorgelegt hatten, kennt man auch ihre Identität, wenn sie nicht auf irgendner Kameraaufnahme gefilmt wurden, jedenfalls ist das bei größeren Einzelhändlern so.

Wenn man sie nochmal erwischt, bekommen sie garantiert lebenslanges Verbot.

also halten sie die leute nicht für dumm

die Detektive, jedenfalls die mit denen ich beruflich zu tun hatte, haben ein super Gedächtnis, außerdem fallen sie sowieso dadurch auf, das sie sich ganz anders zeigen, sowas nennt sich unbewusstes Verhalten, es sei denn sie sind ein lebenslanger Profidieb

also warten sie das Jahr ab

ich verstehe sowieso nicht warum man klaut...aber damit müssen sie selber klar kommen

Wenn du Hausverbot hast und trotzdem reingehst, dann ist es ein strafbarer "Hausfriedensbruch" nach § 123 StGB .
Die Strafen dafür kannst du über eine Suchmaschine deines Vertrauens im Internet recherchieren.
Nun ist es natürlich zunächst davon abhängig, ob dich die Mitarbeiter erkennen.
Ggfs. setzt du eine Brille auf, klebst dir einen Bart an und ziehst dich anders an (wäre natürlich albern).

Die Überlegung, hier mit der Marktleitung zu sprechen, halte ich für sinnvoll.


Andri123  02.03.2025, 15:39

Ach?

"Lieber Supermarkt, ich habe zwar bei Euch geklaut, aber ich bereue es (natürlich erst nachdem ich erwischt wurde) und ich bin im Grunde ein zutiefst anständiger Mensch, äusserst vertrauenswürdig und überhaupt...".

Bei mir müsste niemand vorsprechen, der mich beklaut hat.

In meinem Supermarkt würde ich sofort wiedererkannt werden, aber ich habe dort noch nie geklaut. Die vertrauen mir sogar und ich muss nicht alles aufs Laufband legen. Mit Erfahrungen kann ich also nicht dienen.

Vielleicht einfach mal die Konsequenzen für Fehlverhalten tragen?

Ansonsten machst Du halt ein Lotteriespiel daraus. Die Wahrscheinlichkeit für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hängt eben von der Struktur des Supermarkts ab. Oder auch vom Zufall, wenn derselbe Ladendedektiv gerade vor Ort ist und Dich noch erinnert.