Ist meine Urlaubsreise noch über die Mastercard versichert?

1 Antwort

Mastercard hat ja bzgl der Versichungen eine Alters-Beschränkung in den Vericherungsbedingungen. Ich meine es waren bis Vollendung des 73. Lebensjahres ist man versichert. Außerdem muss die Reise via Kreditkarte bezahlt worden sein.

Da Du nun aber gekündigt hast, stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird. Wenn der Schadensfall also vor der Kündigung eintritt, solltest Du versichert sein. Tritt der Schadenfall allerdings nach der Kündigung ein, besteht ja kein Vertragsverhältinis mehr und von daher auch kein Versicherungsschutz.


Doris1910 
Beitragsersteller
 20.02.2025, 11:48

Ist das verbindlich, oder deine persönliche Einschätzung?

Tiiii  20.02.2025, 14:10
@Doris1910

Verbindliche Antworten findest du in den Versicherungsbedingungen oder werden von dem bezahlten Anwalt geliefert.

Nicht in einem Forum auf eine Frage wo keinerlei Infos zum Versicherungsumfang genannt wurden

Privatier59  20.02.2025, 14:32
@Doris1910

Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen. Das würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Du bekommst hier, wie in allen anderen Foren, nur persönliche Einschätzungen hören.

Mein dringender Rat ist daher, in Rechtsdingen zu einem zugelassenen Rechtsberater zu gehen. Das kann ein Rechtsanwalt sein oder eine Verbraucherzentrale.

hildefeuer  20.02.2025, 15:33
@Privatier59

Es ist schon ziemlich Absurd, eine Kreditkarte zu kündigen und dann einen damit verbundenen Versicherungsschutz zu beanspruchen.

Wenn das Vertragsverhältnis endet, endet auch der Versicherungsschutz wenn er zuvor bestanden hat, unabhängig davon ob die Bedingungen erfüllt wurden.

Alarm67  20.02.2025, 19:40
@hildefeuer

So absurd ist das nicht!

Gibtves tatsächlich bei den Rechtschutzversicherungen und ich glaube auch bei den Privathaftpflichtversicherungen. Ist ein Schadensereignis nachweislich während der Versicherungszeit eingetreten, müssen die leisten, selbst wenn man sich bereits im gekündigten Verhältnis befindet bzw. gar kein Kunde mehr ist!

"Nach den Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen (ARB), dort regelmäßig in § 4 Abs. 3 lit. b ARB, gilt für Versicherungsfälle nach Vertragsablauf eine Nachmeldefrist von drei Jahren.

Dies gilt für ARB 94 (Bedigungen Stand 1994). Bei den ARB 75 (Stand 1975), also den älteren Bedingungen, beträgt die Frist nur zwei Jahre."

https://www.versicherungsrecht-wittig.de/urteile-versicherungsrecht/rechtsschutz/wie-lange-muss-der-alte-versicherer-noch-leisten/

Ob sich das nun auch so beim Versicherungsschutz dieser gekündigten Kreditkarte genauso verhält???

hildefeuer  20.02.2025, 11:33

Sorry war nicht 73 sondern 75.