Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

4 Antworten

Alter Schwede. Du verzettelst Dich völlig.

- Eine GKV ist nicht per se böse, man sollte aber deren Briefe beantworten.

- Offenbar ist ein Zeitraum 2023/2024 ungeklärt, da warst Du vermeintlich nicht mehr pflichtversichert, und das soll nun geklärt werden. Das geht ganz einfach, indem Du den Einkommensfragebogen ausfüllst. Und zwar sofort, Belege kannst Du später nachreichen.

- Falls es eine Geschäftsstelle der KV gibt, gehe dort persönlich hin, auch wenn es Dir schwerfällt. Bitte keine ellenlangen Briefe schreiben. Mir sind schon die Fragen hier zu umständlich geschrieben.

- Wenn Du in den 8 Monaten kein Einkommen hattest, wird der Mindestbeitrag trotzdem fällig. Der Höchstbetrag wird halt angesetzt, wenn man nicht antwortet.


Lexx2 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 23:46

Ooh, ich bekam den Hinweis, wenn ich mich hier Rat hole, so ausführlich wie möglich zu schreiben. Dies scheint wohl KEIN guter Rat gewesen zu sein. Werde ich mir hinter die Ohren schreiben.

Vielen Dank für deine klaren Worte. Bin auch lieber für schnell das Pflaster abziehen ... als langsam.

Puuh. Sollte es tatsächlich so sein mit 8 Monaten Mindestbeitrag - wäre das derzeit mein finanzielles Aus. Das kann ich nicht zahlen, auch nicht in Raten. Mir wird gerade schlecht.

Anstatt einen solchen Sermon zu schreiben wäre es sinnvoller Fakten darzulegen ... sprich wodurch entstand die Versicherungslücke von Sept. 23 - April 24? Wurdest Du u.U. im Sept. 23 .... 23 Jahre bzw. als Auszubildender ohne Einkommen 25 Jahre alt und bist aus der Familienversicherung herausgefallen.

Oder warst Du als Ü23 schlichtweg ohne Beschäftigung - warum auch immer?


Lexx2 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 23:56

Wenn ich das wüsste? Deshalb schrieb ich die KV ja an. Ohne eine Rückmeldung bisher hing ich in der Luft. Mmh, Fakten. Gutes Stichwort. Werde mich mal auf die Fristen & Co. "stürzen".

Andri123  24.02.2025, 12:49
@Lexx2

Die Fakten wären interessant. Ich vermute, Du warst bis 8-23 angestellt und damit pflichtversichert. Und dann? Dann fliegt man ja eigentlich nicht aus dem System raus, sondern man bekommt KG, ALG I oder II oder EM-Rente und bleibt damit pflichtversichert. Was hast Du denn gemacht?

Die Fristen sind sauber und eindeutig deklariert!

Und in den nächsten Tagen bedeutet logischerweise innerhalb der genannten Frist!

Und PS:

In der Kürze liegt die Würze!!!!

Woe bist du denn seit dem Versichert? Hast du nur zu wenig gezahlt oder gar nichts?

Du bist scheinbar Privatversichert. Deine Versicherung fragt daher einmal im Jahr nach einem Nachweis über dein Einkommen vom vorangegangenem Jahr um die Versicherung anzupassen, denn die richtet sich nach Einkommenshöhe.

Also keine Panik, schicke deine Einkommensnachweise, erklähre dich der Versicherung, dann wird sie errechnen, wieviel du zahlen müsstest, wieviel du gezahlt hast umd rechnet das nach.

Ja, die KK setzt den Höchstbetrag als Druckmittel an, davon sollte man sich aber nicht scheuen lassen.

Der Grundbetrag liegt um die 200€/Monat, wenn du derzeit nur ein geringes Einkommen hast.

Wobei mich wundert, wie man mit geringem Einkommen Privatversichert sein kann oder bist du Selbsständig?