Warum erklären die GEZ Mitarbeiter den Sachverhalt nicht?

4 Antworten

An der einen oder anderen Stelle hast Du falsche Vorstellungen, fürchte ich.

Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Händen zwei Haushalte führt - eine doppelte Haushaltsführung seitens eines Kindes, welches eine Schule besucht, gibt es nicht.

Und auch wenn es sicher richtig ist, dass das Kind etwas erleben will, bleiben die Ausgaben Freizeitaufwendungen, die nicht abgezogen werden können.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen

Sie können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:

  • Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld) ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II - Be­freiungs­grund 403 b
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410
  • Pflege­geld/Teilhabegeld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften - Befreiungs­grund 407
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408

 

Befreien lassen können sich außer­dem:

  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
  • Voll­jährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Ein­richtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungs­grund 409

Es geht also um einen Härtefallantrag?

1. Wenn die Berechnungsgrundlage nicht am Telefon dargelegt wird, fordere das eben schriftlich an.

2. Vielleicht kannst Du auch Beratungshilfe beantragen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

3. Möglicherweise steht Dir auch ein Teil des Kindergeldes zu.

Vermutlich setzt sich Dein sozialhilferechtlicher Bedarf zusammen aus Regelbedarf plus Warmmiete plus Haftpflicht-/Hausratversicherung und vielleicht Mehrbedarf für Dich (nicht wegen des Kindes).

Die Kosten für das Kind sind ja anderweitig abgedeckt bzw. durch anteiliges Kindergeld.

Und bitte nicht auf Mitleid machen und alles vermischen. Auch wenn ich das Problem verstehe. Trotz Verpflegungsgeld gibst Du natürlich an diesen Wochenenden mehr Geld für das Kind aus, bei knapper Kasse.

Warum beantragst du nicht aufstockene Grundsicherung. Wenn die Bewilligt wird, kannst du dich auch von der Grundsicherung befreien.