Warum erklären die GEZ Mitarbeiter den Sachverhalt nicht?
Sie haben den Monatsbeitrag der GEZ über den Grundbedarf hinaus übrig und somit müssen sie bezahlen, Worte einer Sachbearbeiterin der GEZ!
Und so sieht es aus:
Rente mit widerrufbaren Zusatzbetrag von 45€ ca. komme ich auf knappe 1100Netto. Kind mit 80% Behinderung B und H, Pflegestufe 3, ist 250km weit weg im betreuten Wohnen(zweiter Wohnsitz) wegen Schule doppelte Haushaltsführung.
Das bedeutet Reisekosten auslegen sammeln und 2mal im Jahr abrechnen, 2mal Waschmaschine pro Tag wenn Kind da ist. Ein Kind mit 16 will was erleben wenn es nur alle zwei Wochen zu Hause ist.
Ich frage mich wie die das sich hin rechnen, dass ich 18,36€ über den Grundbedarf habe. Und alles was drüber ist beharren die auf ihren Gebührenbeitrag.
Auf die Bitte mir zu erklären wie die darauf kommen, kommt immer nur die Antwort ich hätte 18,36€ über den Grundbedarf. Aber wie sie darauf kommen sagen sie einem nicht. Ich heize nicht um Kosten zu sparen. Aber auf Essen verzichten geht nicht.
4 Antworten
An der einen oder anderen Stelle hast Du falsche Vorstellungen, fürchte ich.
Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Händen zwei Haushalte führt - eine doppelte Haushaltsführung seitens eines Kindes, welches eine Schule besucht, gibt es nicht.
Und auch wenn es sicher richtig ist, dass das Kind etwas erleben will, bleiben die Ausgaben Freizeitaufwendungen, die nicht abgezogen werden können.
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Befreiungsgrund 403 b
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
- Pflegegeld/Teilhabegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften - Befreiungsgrund 407
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungsgrund 409
Es geht also um einen Härtefallantrag?
1. Wenn die Berechnungsgrundlage nicht am Telefon dargelegt wird, fordere das eben schriftlich an.
2. Vielleicht kannst Du auch Beratungshilfe beantragen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
3. Möglicherweise steht Dir auch ein Teil des Kindergeldes zu.
Vermutlich setzt sich Dein sozialhilferechtlicher Bedarf zusammen aus Regelbedarf plus Warmmiete plus Haftpflicht-/Hausratversicherung und vielleicht Mehrbedarf für Dich (nicht wegen des Kindes).
Die Kosten für das Kind sind ja anderweitig abgedeckt bzw. durch anteiliges Kindergeld.
Und bitte nicht auf Mitleid machen und alles vermischen. Auch wenn ich das Problem verstehe. Trotz Verpflegungsgeld gibst Du natürlich an diesen Wochenenden mehr Geld für das Kind aus, bei knapper Kasse.
Warum beantragst du nicht aufstockene Grundsicherung. Wenn die Bewilligt wird, kannst du dich auch von der Grundsicherung befreien.