Wie verfährt man steuerlich bei rückwirkender Anerkennung als Schwerbehinderter?
Ich habe gestern der zuständigen Behörde einen Änderungsantrag (Erhöhungsantrag) für meine Anerkennung als Schwerbehinderter übersandt mit dem Antrag, eine rückwirkende Anerkennung der Erhöhung des GdB vorzunehmen.
Wie bekomme ich denn rückwirkend die steuerliche Anerkennung hin? Die Einkommensteuerbescheide für die betreffenden Jahre sind bestandskräftig, mal von 2024 abgesehen.
Geht das überhaupt?
Wenn ja, wie geht das?
4 Antworten
Die Rechtslage ist wie folgt:
Der Feststellungsbescheid nach § 152 Abs. 1 SGB IX ist ein Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde, der nicht den Vorschriften der Feststellungsverjährung (§ 181 AO) unterliegt. Ein bereits erlassener Einkommensteuerbescheid ist dann regelmäßig nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern.
Also ja, Änderung der Bescheide gem. § 175 AO muss das Finanzamt Deine schon bestandskräftigen Bescheide ändern.
Vielen Dank für die Erinnerung. Ich sollte das auch mal beantragen. Steht nun auf meinem Zettel.
Bei bisher erwarteten 30% (Freibtrag 620,- ) war mir der Aufwand bisher zu hoch. Der Antrag ist zwar schnell gestellt, aber ich müsste mich dann bei meiner neuen Hausärztin mal blicken lassen:(
Eigentlich bestelle ich immer nur Rezepte, diese Ärztin kennt mich eigentlich gar nicht. Die Formulare für das Versorgungsamt hab ich ohnehin im Arbeitszimmer, ich werde es mal versuchen.
Andererseits hat mich neulich die neue Arztpraxis einer Klientin angerufen und gefragt, was sie da eintragen sollen in das Formular des Versorgungsamtes!. Für andere arbeite ich besser als für mich.
Meistens lassen die Hausärzte diese Formulare erst mal liegen, und ich bekomme dann Erinnerungsschreiben des Versorgungsamtes, nach vielen Wochen.
Man muss aber oft Widerspruch einlegen, und das dauert dann.
Wenn man in den 2 Jahren nicht verstirbt und es nur um einen Steuervoteil geht, dann geht das ja noch mit der Wartezeit.
Für Sozialhilfeempfänger bringt das Merkzeichen G ganze 95,- € monatlich. Da wäre es schon etwas eiliger, wenn kein Schonvermögen besteht oder die Betreuerin kalkulieren will.
Nur mal so: der Grad der Behinderung - das ist kein Prozentwert ;-)
Ich zucke da immer kurz 🤣
Hallo Privatier59 👋
ich kann folgendes dazu beitragen und ob es heute auch noch so komplikationslos abläuft, dahingehend bin ich überfragt !
Mein jüngster Sohn mit der Wende bereits 7 Jahre alt, wurde quasi mit einer schweren Neurodermitis und Bronchial Asthma geboren.
Durch das Internet erfuhr ich leider erst ziemlich spät, dass ihm ein Grad der Schwerbehinderung zuerkannt werden könnte. Sowas sagte mir damals kein Mensch 😞
Also, Versuch macht kluch ! 3 Jahre später stellte ich dann beim Versorgungsamt den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, mit der Bitte um rückwirkend Berücksichtigung.
Alles verlief *damals* reibungslos und unkompliziert ! Irgendwann kam der positive Bescheid über 80 GdB mit Merkzeichen H und die Ankündigung zur rückwirkenden Zahlung zuviel gezahlter Einkommensteuerer der letzten 3 Jahre.
Aber wie gesagt, ob es heutzutage auch noch so fließend abläuft, das weiß ich leider auch nicht 🤷♀️
LG 👋
Der Bescheid über den Grad der Behinderung ist ein Grundlagenbescheid. Wenn Dein Antrag erfolgreich ist, schickst Du den rückwirkenden Bescheid unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt mit der Bitte um Änderung der betroffenen Steuerbescheide.
Dann hoffe ich, dass die Bearbeitungszeiten bei Dir kürzer sind als hier. Bei einem Freund hatte es die Stadt Köln geschafft erst nach fast 2 Jahren zu entscheiden.