Fahrtkostenersatz an Großeltern für Kinderbetreuung?

5 Antworten

Du hast hier einen weit verbreiten Denkfehler.

Wenn du in der Steuerklärung abzugsfähige Kosten ansetzt, dann wirkt sich das auf das Berechnen des zu versteuernden Einkommens aus und vermindert damit den Betrag der zu zahlenden Steuer.
Der Irrtum ist die Erwartung, dass eine Kostenerstattung erfolgt.

Im Extremfall kannst du enorm hohe abzugsfähige Kosten ansetzen, wirst aber nie mehr erreichen als dass die Steuerbelastung auf 0,00 geht.
Du kannt also nicht mehr bekommen als was du Steuern hättest zahlen müssen.

Denkfehler - derlei Kosten wirken sich lediglich steuermindernd aus, werden aber nicht gänzlich erstattet.

Sprich Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um besagte 1650 Euro.

Kosten, die Du einreichst, bekommst Du doch nicht 1:1 erstattet/überwiesen! 😂😀🤣😅😂🤣

Hast Du brutto 20.000 Euro im Jahr verdient und versteuert, reduzieren die von dir genannten 1.650 Euro das zu versteuernde Einkommen auf 18.350 Euro.

Du hättest also nur Steuern auf ein Jahresbrutto von 18.350 Euro zahlen müsse.

1.650 Euro wurden also zuviel besteuert, diese zuviel einbehaltene Steuer bekommst Du zurück.

Nur mal einfach und beispielhaft dargestellt!

1650*19% macht 313 €


Eifelia  27.02.2025, 20:08

Und 1650 * 21 % macht 346,50.

Wo holst Du die 19 % her?

Die Kinderbetreuungskosten mindern - wie die allermeisten absetzbaren Kosten - nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen, sie wirken sich daher in Höhe des individuellen Steuersatzes aus.

"Zumindest stand nirgends, dass dies nur teilweise berücksichtigt wird"

Es stand aber vermutlich auch nirgends, dass diese Kosten direkt die Steuerlast mindern 😉. Und sie werden innerhalb der Grenzen in voller Höhe berücksichtigt, nur nicht auf die Art und Weise, wie Du Dir das vorgestellt hattest.