Kurzfristige Untervermietung - Umsatzsteuer?

3 Antworten

Vielleicht hilft Dir die in normale Worte konvertierte gesetzliche Regelung:

Unternehmer ist jeder, der eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt.

Das bist Du mit Deinem Gewerbe auf jeden Fall.

Aber auch die Vermietung ist eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.

Also sind sehr viele Menschen, die durch eine Untervermietung, oder die vermietung z. B. einer Einliegerwohnung, Einnahmen haben Unternehmer, aber weil es sich um Wohnraum und nicht kurzfristig handelt, merkt das keiner. Es wird einfach nur die Anlage V ausgefüllt.

Bei Dir trifft nun beides zusammen udn wäre es nicht weniger als 4 Monate, so würde sich auch nichts tun.

Also die Kollegin, die Dich berät hat es absolut richtig erklärt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Luisa25 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 15:45

Vielen Dank für die Info! Sehr verständlich und nachvollziehbar!

Wenn du deine Wohnung kurzfristig (weniger als 6 Monate) vermietest fällt Umsatzsteuer an.
Es hat zwar mit deinem Gewerbe nichts zu tun, aber diese Dauer ist der Unterschied zwischen Steuer ja oder nein.

Deine Steuerberaterin hat Recht.

Umsatzsteuerpflichtig ist man immer mit allem, was man tut, ob verschiedene Tätigkeiten zusammenhängen oder nicht, ist irrelevant - und eine Vermietung über nur 4 Monate ist nunmal eine kurzfristige Vermietung, die NICHT gem. § 4 Nr. 12 UStG (letzter Absatz!) begünstigt ist.


Luisa25 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 22:28

Vielen Dank für deine Antwort. Mir war nicht klar, dass das zusammenhängt. Ich dachte, das eine wäre ich als Privatperson, das andere als Unternehmerin.

Luisa25 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 23:17

Dazu aber noch eine andere Rückfrage. Müsste ich dann auch Umsatzsteuer zahlen, wenn ich das Haus verkaufe?