Jugendamt?

3 Antworten

Die Polizei ist sogar verpflichtet dem Jugendamt gewisse Informationen mitzuteilen. Außerdem hat die Polizei keine Schweigepflicht.


Bierl 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 19:55

Dankeschön das hat mir weitergeholfen

Schmunzel - die Polizei unterliegt gegenüber anderen Behörden nicht zwingend einer Schweigepflicht. Oft arbeiten Polizei - Jugendamt und Staatsanwaltschaft zusammen.


Bierl 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 19:56

Dankeschön das hat mir weitergeholfen

Datenübermittlung nach § 68 SGB X

Die Polizei kann das Jugendamt um Amtshilfe ersuchen, wenn sie zur Durchführung ihrer Aufgaben auf die Kenntnis von Tatsachen angewiesen ist, die ihr unbekannt sind und die sie selbst nicht ermitteln kann (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB X).

Bei Verbrechen sowie bei Vergehen von besonderer Bedeutung können alle Sozialdaten an das Gericht übermittelt werden (§ 73 Abs. 1 SGB X, § 12 StGB). Bei sonstigen Vergehen ist die Übermittlung grundsätzlich auf Stammdaten wie den Namen und Vornamen beschränkt (§ 73 Abs. 2 SGB X).


tellerchen  13.02.2025, 16:44

ich wollte noch etwas ergänzen, aber hat jetzt nix mit Polizei zutun

im Bekanntenkreis hatte ein Jugendamt aus einer Fremdstadt das Arbeitsamt einer anderen Stadt um telefonischer Amtshilfe gebeten