Kein Motorroller auf Mietparkplatz erlaubt?
Hallo,
Ich habe vor unserem Miethaus einen Parkplatz gemietet wo ich immer mein Auto geparkt habe. Nun fahre ich seit einer Weile einen Motoroller den ich natürlich da parke. Nun wurde ich heute vom Hausmeister angesprochen das dieses nicht erlaubt wäre. Angeblich bestünde Brandgefahr. Das halte ich persönlich für völligen Blödsinn, warum sollte ein Tüv geprüftes Fahrzeug in Flammen aufgehen?
Nun beschäftigt mich natürlich die Rechtslage, darf mein Vermieter mir das Parken auf meinem ordnungsgemäss gemietetem Stellplatz verbieten? In meinem Vertrag steht ganz eindeutig “Fahrzeug“ und nicht Auto. Weiterhin ist der Roller zugelassen und hat einen gültigen Tüv. Bin gespannt.
2 Antworten
Du hast den Parkplatz gemietet (ich verstehe das so, dass der sich auf dem Hausgrundstück befindet, also auf einem Privatgrundstück).
Damit kannst Du dort auch einen Wohnwagen überwintern lassen.
Und natürlich Deinen Roller dort parken.
Klar darfst du da parken