Mitvermietete Waschmaschine defekt, Übernahme Kosten Waschsalon?
Unsere Mieter meldeten vor zwei Wochen, dass die mitvermietete Waschmaschine defekt sei. Fachservice hatte erst Termin gestern frei, wir übernahmen die Reparaturkosten. Jetzt stellen die Mieter die Kosten für die zwischenzeitliche Nutzung des Waschsalons (5x 20-30€ = 125€) in Rechnung. Müssen wir das übernehmen?
2 Antworten
Liegen den Mietern Quittungen/Bons vor? Quittungen von einem Waschsalon sind eher ungewöhnlich. Das kann sich aber nun wegen der Bonpflicht geändert haben.
Sollte es sich um zB eine 4-köpfige Familie handeln, wäre der hohe Betrag realistisch. Aber zB nur eine Person, die 1x pro Woche 2 Maschinen im Waschsalon mit Trockner verwendet, benötigt maximal 12 € für Alles; dies nur als Vergleich.
Meiner Meinung nach, bin aber keine Expertin im Mietrecht, tritt der Verzug erst mit dem Tag der Meldung an den Vermieter ein: also die 2 Wochen bis zur Reparatur. Alle möglicherweise vorher enstandenen externen Waschkosten können die Mieter nicht in Rechnung stellen.
Es gilt: die Mieter sollten Quittungen zum Beweis vorlegen, dann ist Euer freiwilliges Entgegenkommen zur Übernahme gefragt. Alternativ können die Mieter kurzzeitig die Miete mindern, vermute ich mal.
Aus meinem Verständnis heraus "nein". Denn die vom Mieter geltend gemachten Kosten sind nicht korrekt dargestellt, denn er hat im Gegenzug ja auch zuhause Einsparungen, die er in seiner Rechnung vergessen hat. Es fallen weder Wasser- noch Stromkosten bei Ihm zuhause an. Des weiteren halte ich Kosten in Höhe von 20 - 30 € je Waschtag für völlig überzogen. Jetzt ist es nur die Frage, wie streitbar schätzt Du Deinen Mieter ein und willst Du Ihn gerne behalten. Dementsprechend würde ich ihm eine Kostenübernahme von 0-50% anbieten.
Kostenübernahme von 0-50%
JA! Das ist ein großartiger Deal, würde Donald Trump jetzt twittern. :-)
Besten Dank, das werde ich mir überlegen!