Die Wohnung wurde im November 2015 Behindertengerecht renoviert übergeben

wir wollten eine Badewanne wurde abgelehnt. Sämtliche Bodenschweller worden nicht ernfernt sonderd doppelt erhöht,nun sind diese Verschlechterungen eingetreten unsere bitten wurden nicht erhört es wurden auch vom Vermieter keine Begehung gemacht über die Anwältin wurde uns mitgeteilt wir können ja die Wohnung kündigen.