Umsatzeinbusse wegen Sanierung?
Hallo,
Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf Mietminderung habe.
Seit 01.03.2019 wird am Haus Saniert, das ganze soll 6-7 Monate dauern. Unten befindet sich mein Ladenlokal, durch das Gerüst und die Sanierungsarbeiten ist mien Laden schlecht zu sehen, es sieht aus als ob es zu wäre. Wegen dem Gerüst gibt es keine Möglichkeiten mehr zu Parken, die beiden Parkplätze kosten mich jeden Monat 100€.
Kann ich was dagegen machen?
2 Antworten
Hallo,
lies hier, die Antwort auf eine in etwa vergleichbare Situation:
Die Beeinträchtigung hast Du hinzunehmen, allerdings wende Dich an Deinen Vermieter der Parkplätze, diese Kosten kannst Du verweigern zu bezahlen.
Nicht einfach die Mietzahlung einbehalten, sondern den Anspruch auf Mietminderung ab dem Tag X geltend machen. Damit gibst Du dem Vermieter keinen Anlass eine Kündigung auszusprechen. Im zweifelsfall dann auf dem Klageweg die Mietminderung durchsetzen.
Mängelanzeige und Mietminderung
Sehr geehrter Herr ....,
hiermit zeige ich, Thomas ....,
an, dass in dem von mir gemieteten Objekt:
Ger......
folgender Mangel festgestellt wurde:
Durch die Bauarbeiten wurde meine komplette Reklame (Tin.....) abgenommen. Dadurch bin
ich unmöglich für die Kunden zu finden. Des Weiteren sind alle Schaufenster durch das Gerüst
teilweise bedeckt somit kann man die Werbung nicht mehr deutlich lesen. Alle Schaufenster sind total verschmutzt.
Durch das Gerüst sind auch meine beiden Parkplätze weg, keine Parkmöglichkeit mehr.
Das alles hat eine enorme Umsatzeinbusse.
Der oben genannte Mangel führt zu einer Beeinträchtigung des Nutzungszwecks in nicht nur
unerheblicher Weise. Das Mietobjekt kann nicht mehr in dem Umfang genutzt werden, wie es vertraglich vereinbart wurde. Der Gebrauch ist nur noch mit Einschränkungen möglich, die so nicht toleriert werden.
Der Wohnwert des Mietobjekts ist insgesamt vermindert. Es wird hiermit ausdrücklich eine Mietminderung erklärt.
Ab sofort wird deshalb eine geminderte Bruttomiete in Höhe von ... Euro gezahlt.
Dies entspricht einer Mietminderung in Höhe von 15 Prozent.
Wenn Du wie hier vorgeschlagen einseitig die Mietminderung durchführst, besteht das Risiko der Kündigung des Mietvertrages. Ich würde unter Vorbehalt die Miete weiter bezahlen und mir das Recht nehmen zu klagen, falls der Vermieter nicht der Mietminderung zustimmt. Damit hälst Du Dir alle Möglichkeiten offen, ohne dem Vermieter den Anlass einer Kündigung wegen ausstehender Mietzahlungen zu geben. Bei Deinem Ansinnen fehlt schlichtweg die Zustimmung des Vermiueters, bzw. die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Mietkürzung durch ein Gericht.
OK, das ist mir zu viel Aufwand. Und wenn ich nur die kosten für die Parkplätze abziehe? die durch das Gerüst unbrauchbar sind..
Zuviel Aufwand - dann lass es sein. Aber eine Kürzung der Zahlung ohne Zustimmung des Vermieters ermöglicht diesem immer dies als Grund für eine Kündigung heranzuziehen. Habe ich dies jetzt verständlich genug ausgedrückt?
Das, was Du planst, ist immer vergleichbar mit Selbstjustiz - und die ist in Deutschland nicht legal.
Ich habe mir jetzt hier ein Formular erstellt, in diesem Fall kann ich 15% von der Miete abziehen. Das werde ich jetzt an den Vermieter senden.