Umsatzeinbusse wegen Sanierung?

2 Antworten

Die Beeinträchtigung hast Du hinzunehmen, allerdings wende Dich an Deinen Vermieter der Parkplätze, diese Kosten kannst Du verweigern zu bezahlen.


Thomas41 
Beitragsersteller
 11.06.2019, 09:52

Ich habe mir jetzt hier ein Formular erstellt, in diesem Fall kann ich 15% von der Miete abziehen. Das werde ich jetzt an den Vermieter senden.

Snooopy155  11.06.2019, 10:17
@Thomas41

Nicht einfach die Mietzahlung einbehalten, sondern den Anspruch auf Mietminderung ab dem Tag X geltend machen. Damit gibst Du dem Vermieter keinen Anlass eine Kündigung auszusprechen. Im zweifelsfall dann auf dem Klageweg die Mietminderung durchsetzen.

Thomas41 
Beitragsersteller
 11.06.2019, 14:08
@Snooopy155

Mängelanzeige und Mietminderung

Sehr geehrter Herr ....,

hiermit zeige ich, Thomas ....,

an, dass in dem von mir gemieteten Objekt:

Ger......

folgender Mangel festgestellt wurde:

Durch die Bauarbeiten wurde meine komplette Reklame (Tin.....) abgenommen. Dadurch bin

ich unmöglich für die Kunden zu finden. Des Weiteren sind alle Schaufenster durch das Gerüst

teilweise bedeckt somit kann man die Werbung nicht mehr deutlich lesen. Alle Schaufenster sind total verschmutzt.

Durch das Gerüst sind auch meine beiden Parkplätze weg, keine Parkmöglichkeit mehr.

Das alles hat eine enorme Umsatzeinbusse.

Der oben genannte Mangel führt zu einer Beeinträchtigung des Nutzungszwecks in nicht nur

unerheblicher Weise. Das Mietobjekt kann nicht mehr in dem Umfang genutzt werden, wie es vertraglich vereinbart wurde. Der Gebrauch ist nur noch mit Einschränkungen möglich, die so nicht toleriert werden.

Der Wohnwert des Mietobjekts ist insgesamt vermindert. Es wird hiermit ausdrücklich eine Mietminderung erklärt.

Ab sofort wird deshalb eine geminderte Bruttomiete in Höhe von ... Euro gezahlt.

Dies entspricht einer Mietminderung in Höhe von 15 Prozent.

Snooopy155  13.06.2019, 09:15
@Thomas41

Wenn Du wie hier vorgeschlagen einseitig die Mietminderung durchführst, besteht das Risiko der Kündigung des Mietvertrages. Ich würde unter Vorbehalt die Miete weiter bezahlen und mir das Recht nehmen zu klagen, falls der Vermieter nicht der Mietminderung zustimmt. Damit hälst Du Dir alle Möglichkeiten offen, ohne dem Vermieter den Anlass einer Kündigung wegen ausstehender Mietzahlungen zu geben. Bei Deinem Ansinnen fehlt schlichtweg die Zustimmung des Vermiueters, bzw. die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Mietkürzung durch ein Gericht.

Thomas41 
Beitragsersteller
 13.06.2019, 13:43
@Snooopy155

OK, das ist mir zu viel Aufwand. Und wenn ich nur die kosten für die Parkplätze abziehe? die durch das Gerüst unbrauchbar sind..

Snooopy155  13.06.2019, 20:03
@Thomas41

Zuviel Aufwand - dann lass es sein. Aber eine Kürzung der Zahlung ohne Zustimmung des Vermieters ermöglicht diesem immer dies als Grund für eine Kündigung heranzuziehen. Habe ich dies jetzt verständlich genug ausgedrückt?

Das, was Du planst, ist immer vergleichbar mit Selbstjustiz - und die ist in Deutschland nicht legal.