Wie viel Grundsteuer fällt an nach Auszug?
Ich wohnte in einem 2-Familienhaus in dem eine Wohnung vom Besitzer bewohnt ist. Jahresabrechnung mit 40 %-Anteil meinerseits ist erfolgt. Ich bin zwei Monate später ausgezogen und nun soll ich wieder den gesamten Jahresbeitrag von 40 % bezahlen. Ist das korrekt?
1 Antwort
Die Jahresabrechnung betraf den vergangenen Abrechnungszeitraum (hoffentlich für 12 Monate bzw. zeitanteilig). Wenn Du ausziehst, dann musst Du nur zeitanteilig zahlen, z. B. für 8 Monate also Grundsteuerbetrag x 0,4 : 12 x 8.
Genau so geht es mit den Gebäudeversicherungen.