Ex Freund will Geld fur Möbel haben obwohl er mir noch Miete schuldet?
Hallo zusammen! Also es geht um folgendes. Mein ex und ich sind vor 3 Jahren in eine gemeinsame Wohnung gezogen und stehen auch beide im Mietvertrag. Vor 1 Jahr haben wir uns etwas unschön getrennt und mein ex musste mit der Polizei aus der Wohnung geholt werden. Das familiengericht hat mir die Wohnung fur 6 Monate zugesprochen und ihm wurden die Schlüssel weg genommen. Wir hatten uns fast komplett neu eingerichtet die Küche erhaben wir auf seinen Namen finanziert, lediglich die Anzahlung habe ich übernommen. Fur den rest hat er einen Kredit aufgenommen welcher aber nicht nur fur Möbel benutzt wurde. Nach der Trennung ist er plötzlich spurlos verschwunden und war nicht auffindbar. Es stellte sich auch heraus das er die Miete die bis dahin von seinem Konto bezahlt wurde nicht geleistet hat. Ich hatte ihm das Geld fur Miete und Möbel monatlich überwiesen. Die mietschulden habe ich dann ausgeglichen und danach die komplette Miete bezahlt. Jetzt ist er plötzlich hairdresser aufgetaucht und will komplett alle Möbel haben. Ich weiß nicht was ich jetzt tun kann und Soll!? Vielleicht kann mir ja jemand helfen!? Vielen Dank
3 Antworten
Natürlich kann Dir Jemand helfen, ein Anwalt.
Das ist ganz klar ein Fall, der vor Gericht gehen wird, oder aber er lässt sich von einem Anwalt einschüchtern.
Vielen Dank! Werde ich jetzt so machen. War nur total verunsichert nachdem er plötzlich mit Freunden vor der Tür stand. Hab schiss das ich erstmal alles rausgeben muss und dann meinem Geld hinterher laufen muss, da ich Weiß das er nichts verdient. Seine mietschulden bei mir sind höher als der Neupreis der Küche eins allen Möbeln zusammen.
... nachdem er plötzlich mit Freunden vor der Tür stand
So geht es mal gar nicht. Auf diese Weise musst Du gar nichts herausgeben oder bezahlen, das wäre ja noch schöner. Und im Moment brauchst Du auch keinen Anwalt. Er will doch etwas von Dir und das funktioniert nicht mal so eben mit ein paar Freunden an der Haustür.
Wenn er etwas von Dir will, soll er seine "Forderungen" ausrechnen, belegen und schriftlich geltend machen. Dann kannst Du diese prüfen (lassen) und Dich dann ggf. durch einen Anwalt beraten bzw. vertreten lassen, wenn Du diese für diese ungerechtfertigt hältst.
Und lass ihn und seine Freunde bloß nicht in Deine Wohnung.
Was muss die FS denn durchsetzen?? Sie muss gar nichts durchsetzen, sie will doch gar nichts von ihrem Ex. Er hat doch Forderungen, die er zunächst mal rechtlich einwandfrei berechnen und geltend machen müsste. Mit ein paar Freunden vor der Tür zu stehen reicht dazu wohl nicht aus.
Wenn die FS ausreichend eigene Forderungen zu verrechnen hat, dann müsste sich wohl eher der Ex einen Anwalt nehmen.
Wenn die Fragestellerin einfach nur abwartet, ob der Ex nochmal mit Drohgebärden auftaucht, wird es zur Hängepartie und sie lebt ein ständigen Befürchtungen davor.
Natürlich hat der Ex durch die Kaufverträge erstmal gewisse Eigentumsansprüche, die durch seine Nichtweiterleitung der Miete aufgewogen werden. Aber das ist zu klären.
Und was sollte die FS bitte unternehmen, wenn gar keine spezifizierten schriftlichen Forderungen vorliegen? Wie sollte der Anwalt denn wohl gegen irgendwelche mündlich an der Haustür vorgetragene Forderungen vorgehen? Will man Forderungen durchsetzen, gibt es rechtlich vorgeschriebene Wege und die müsste der Ex zunächst einmal beschreiten. Vorher gibt es gar keine Handhabe für rechtliche Schritte ihrerseits.
Von einer Bedrohung war bisher nicht die Rede und dass sie möglicherweise "in ständigen Befürchtungen lebt" liegt in der Natur der Sache, wenn man mit solchen Typen zu tun hat. Dagegen hilft auch kein Anwalt, solange die FS nicht unzumutbar belästigt wird.
Die Fragestellerin fühlt sich bedrängt, möchte "Ruhe an der Front," da ist es nicht schlecht den Spieß umzudrehen, die eigenen Forderungen geltend zu machen und die Aufrechnung zu erklären wie eben auch eventuelle Restforderungen geltend zu machen.
- Zutreffenderweise schuldet dir dein Lebensgefährte keinen Anteil an der Miete für eine gemeinsame Wohnung, die er nicht nutzen konnte. Es sei denn, diese Verpflichtung hätte er schriftlich abgegeben (vertragl. Innenverhältnis). Ebenso durfte der Vermiter die volle Miete von dir fordern, wenn er seinen ebengleich haftender Mieter, "plötzlich spurlos verschwunden und nicht auffindbar", garnicht in Anspruch nehmen konnte (vertragl. Außenverhältnis).
- Bei einem Kreditkauf ist derjenige Eigentümer mit Herausgabeanspruch, der im Kauf- und Teilzahlungsvertrag angegeben ist. Natürlich schuldet er deine Mitfinanzierung ersetzt oder du ihm seinen Miteigentumsanteil, wenn du sie behalten möchtest.
Na ja erstmal habe ich die Miete ja einige Monate doppelt gezahlt da er sie ja nicht weitergeleitet hat. Zum anderen war er auch einfach verschwunden und ich konnte daher auch nicht alleine kündigen und war daher auch gezwungen in der Wohnung zu verbleiben.
Das die Fragestellerin schon zur Zeit der gemeinsamen Nutzung den Mietanteil an den Freund gezahlt hat, der dann die Miete nicht zahlte und sie musste die Miete für die Zeit dann nachzahlen, zählt nicht?
Meines Erachtens kann sie die Zahlungen an den Ex zurückfordern und mit dessen Ansprüchen aufrechnen.
Nix - oder hast Du Schulden bei ihm?
Ne, im Gegenteil! Ich habe jetzt die ganze Zeit die Miete und alles was hier anfiel alleine getragen. Nur ist er der Meinung da er nicht hier war muss er das auch nicht zahlen. Und die mietschulden die er gemacht hat und ich beglichen habe würde er mir anrechnen. Also er will das ich alle Möbel gebe oder ich ihm dafür Geld gebe!
ein Anwalt wäre jetzt auch mein nächster Schritt gewesen. Nur würde ich gerade ungern Anwaltskosten bezahlen wenn der mir dann sagt ich muss alles herausgeben und mir steht keine mietzahlung von ihm zu da er nicht hier gewohnt hat.