Ex Freund will Geld fur Möbel haben obwohl er mir noch Miete schuldet?

3 Antworten

Natürlich kann Dir Jemand helfen, ein Anwalt.

Das ist ganz klar ein Fall, der vor Gericht gehen wird, oder aber er lässt sich von einem Anwalt einschüchtern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leana19 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 18:24

ein Anwalt wäre jetzt auch mein nächster Schritt gewesen. Nur würde ich gerade ungern Anwaltskosten bezahlen wenn der mir dann sagt ich muss alles herausgeben und mir steht keine mietzahlung von ihm zu da er nicht hier gewohnt hat.

wfwbinder  09.12.2019, 18:36
@Leana19

Nein, man muss sich nur die Arbeit machen, was an Miete gezahlt wurde, welche Restraten für den Kredit usw. s muss klar sein, dass keine Ansprüche mehr existieren.

Nur Dir allein wird er es nicht glauben, daher muss ein Anwaltsschreiben her.

Leana19 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 20:10
@wfwbinder

Vielen Dank! Werde ich jetzt so machen. War nur total verunsichert nachdem er plötzlich mit Freunden vor der Tür stand. Hab schiss das ich erstmal alles rausgeben muss und dann meinem Geld hinterher laufen muss, da ich Weiß das er nichts verdient. Seine mietschulden bei mir sind höher als der Neupreis der Küche eins allen Möbeln zusammen.

wfwbinder  09.12.2019, 20:27
@Leana19

Aus meiner Sicht hast du für die Dinge, die finanziert wurden ein Pfandrecht, wegen der von ihm nicht weitergeleiteten Miete.

Nur um es durchzusetzen, brauchst Du einen Anwalt.

Zappzappzapp  10.12.2019, 02:38
@Leana19
... nachdem er plötzlich mit Freunden vor der Tür stand

So geht es mal gar nicht. Auf diese Weise musst Du gar nichts herausgeben oder bezahlen, das wäre ja noch schöner. Und im Moment brauchst Du auch keinen Anwalt. Er will doch etwas von Dir und das funktioniert nicht mal so eben mit ein paar Freunden an der Haustür.

Wenn er etwas von Dir will, soll er seine "Forderungen" ausrechnen, belegen und schriftlich geltend machen. Dann kannst Du diese prüfen (lassen) und Dich dann ggf. durch einen Anwalt beraten bzw. vertreten lassen, wenn Du diese für diese ungerechtfertigt hältst.

Und lass ihn und seine Freunde bloß nicht in Deine Wohnung.

Zappzappzapp  10.12.2019, 02:46
@wfwbinder

Was muss die FS denn durchsetzen?? Sie muss gar nichts durchsetzen, sie will doch gar nichts von ihrem Ex. Er hat doch Forderungen, die er zunächst mal rechtlich einwandfrei berechnen und geltend machen müsste. Mit ein paar Freunden vor der Tür zu stehen reicht dazu wohl nicht aus.

Wenn die FS ausreichend eigene Forderungen zu verrechnen hat, dann müsste sich wohl eher der Ex einen Anwalt nehmen.

wfwbinder  10.12.2019, 06:38
@Zappzappzapp

Wenn die Fragestellerin einfach nur abwartet, ob der Ex nochmal mit Drohgebärden auftaucht, wird es zur Hängepartie und sie lebt ein ständigen Befürchtungen davor.

Natürlich hat der Ex durch die Kaufverträge erstmal gewisse Eigentumsansprüche, die durch seine Nichtweiterleitung der Miete aufgewogen werden. Aber das ist zu klären.

Zappzappzapp  11.12.2019, 00:59
@wfwbinder

Und was sollte die FS bitte unternehmen, wenn gar keine spezifizierten schriftlichen Forderungen vorliegen? Wie sollte der Anwalt denn wohl gegen irgendwelche mündlich an der Haustür vorgetragene Forderungen vorgehen? Will man Forderungen durchsetzen, gibt es rechtlich vorgeschriebene Wege und die müsste der Ex zunächst einmal beschreiten. Vorher gibt es gar keine Handhabe für rechtliche Schritte ihrerseits.

Von einer Bedrohung war bisher nicht die Rede und dass sie möglicherweise "in ständigen Befürchtungen lebt" liegt in der Natur der Sache, wenn man mit solchen Typen zu tun hat. Dagegen hilft auch kein Anwalt, solange die FS nicht unzumutbar belästigt wird.

wfwbinder  11.12.2019, 07:51
@Zappzappzapp

Die Fragestellerin fühlt sich bedrängt, möchte "Ruhe an der Front," da ist es nicht schlecht den Spieß umzudrehen, die eigenen Forderungen geltend zu machen und die Aufrechnung zu erklären wie eben auch eventuelle Restforderungen geltend zu machen.

  1. Zutreffenderweise schuldet dir dein Lebensgefährte keinen Anteil an der Miete für eine gemeinsame Wohnung, die er nicht nutzen konnte. Es sei denn, diese Verpflichtung hätte er schriftlich abgegeben (vertragl. Innenverhältnis). Ebenso durfte der Vermiter die volle Miete von dir fordern, wenn er seinen ebengleich haftender Mieter, "plötzlich spurlos verschwunden und nicht auffindbar", garnicht in Anspruch nehmen konnte (vertragl. Außenverhältnis).
  2. Bei einem Kreditkauf ist derjenige Eigentümer mit Herausgabeanspruch, der im Kauf- und Teilzahlungsvertrag angegeben ist. Natürlich schuldet er deine Mitfinanzierung ersetzt oder du ihm seinen Miteigentumsanteil, wenn du sie behalten möchtest.

Leana19 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 12:13

Na ja erstmal habe ich die Miete ja einige Monate doppelt gezahlt da er sie ja nicht weitergeleitet hat. Zum anderen war er auch einfach verschwunden und ich konnte daher auch nicht alleine kündigen und war daher auch gezwungen in der Wohnung zu verbleiben.

wfwbinder  10.12.2019, 06:43

Das die Fragestellerin schon zur Zeit der gemeinsamen Nutzung den Mietanteil an den Freund gezahlt hat, der dann die Miete nicht zahlte und sie musste die Miete für die Zeit dann nachzahlen, zählt nicht?

Meines Erachtens kann sie die Zahlungen an den Ex zurückfordern und mit dessen Ansprüchen aufrechnen.

Nix - oder hast Du Schulden bei ihm?


Leana19 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 17:56

Ne, im Gegenteil! Ich habe jetzt die ganze Zeit die Miete und alles was hier anfiel alleine getragen. Nur ist er der Meinung da er nicht hier war muss er das auch nicht zahlen. Und die mietschulden die er gemacht hat und ich beglichen habe würde er mir anrechnen. Also er will das ich alle Möbel gebe oder ich ihm dafür Geld gebe!

correct  09.12.2019, 18:03
@Leana19

Warte auf den Mahnbescheid - lege Widerspruch ein - melde Dich dann hier wieder.