Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?
Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.
Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“
Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.
Uch
I
2 Antworten
Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen
Tätsächlich? Vielmehr wurde hier ausdrücklich
der Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen:
Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen?
Das hat sie bereits. Für das WEG gehört die Aufstellung einer Hausordnung zu der sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung und ist damit verpflichtend umzusetzen, § 27 I WEG.
Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann.
Das mag dahingestellt bleiben, aber hätte vor der Anschaffung berücksichtigt werden müssen.
Auch als Eigentümer gilt es, angemessene Rücksicht auf andere Miteigentümner zu nehmen und die Hausordnung mit verbindlichen Regeln für alle Eigentüner einzuhalten. Eine WEG würde schlichtweg nicht funktionieren, wenn einzelne Eigentümer sich „Kraft eigener Arroganz“ Sonderrechte herausnehmen würden.
Wollte nur mitteilen, dass mein Roller ohne jeglichen Schaden noch immer da steht. Er hat das gleiche Recht wie alle Fahrräder. Laut Hausordnung müssten aus dem Vorraum auch alle anderen Zweiräder entfernt werden. Niemand kann verlangen, dass mein Roller weggestellt wird. Ich hatte meinen Roller einen Tag 4h vor dem Haus stehen und dann hatte gleich jemand an diesem randaliert: Jemand hat das vordere Teil abgerissen, wobei ein Sachschaden von ca. 100€ auflief. Ich kann meinen Roller keinesfalls einer solchen Gefahr mehr aussetzen, außerdem kann er gar nicht der Witterung ausgesetzt werden.
Das mit der Arroganz kannst du dir sparen, wahrscheinlich spricht aus dir nur der Neid, weil du keinen E-Roller dein Eigen nennen kannst. Ich habe meinen Roller seit 2015 und das ist schon der 3.! Seit 2013 stand in der vorherigen Wohnung ein E-Roller im Haus, bis Herbst 2019!
Du hast Unrecht. Die Hausverwaltung natürlich die Pflicht, dich darauf hinzuweisen, dass du das Teil entfernen musst.
Ob das einen Mieter, Hausmeister oder den Hausverwalter stört ist einerlei.
Es gibt Regeln und die wird jeder gute Hausverwalter umsetzen.