Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

2 Antworten

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen

Tätsächlich? Vielmehr wurde hier ausdrücklich

der Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen:
Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen?

Das hat sie bereits. Für das WEG gehört die Aufstellung einer Hausordnung zu der sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung und ist damit verpflichtend umzusetzen, § 27 I WEG.

Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann.

Das mag dahingestellt bleiben, aber hätte vor der Anschaffung berücksichtigt werden müssen.

Auch als Eigentümer gilt es, angemessene Rücksicht auf andere Miteigentümner zu nehmen und die Hausordnung mit verbindlichen Regeln für alle Eigentüner einzuhalten. Eine WEG würde schlichtweg nicht funktionieren, wenn einzelne Eigentümer sich „Kraft eigener Arroganz“ Sonderrechte herausnehmen würden.


Doofy 
Beitragsersteller
 27.09.2022, 23:24

Wollte nur mitteilen, dass mein Roller ohne jeglichen Schaden noch immer da steht. Er hat das gleiche Recht wie alle Fahrräder. Laut Hausordnung müssten aus dem Vorraum auch alle anderen Zweiräder entfernt werden. Niemand kann verlangen, dass mein Roller weggestellt wird. Ich hatte meinen Roller einen Tag 4h vor dem Haus stehen und dann hatte gleich jemand an diesem randaliert: Jemand hat das vordere Teil abgerissen, wobei ein Sachschaden von ca. 100€ auflief. Ich kann meinen Roller keinesfalls einer solchen Gefahr mehr aussetzen, außerdem kann er gar nicht der Witterung ausgesetzt werden.

Das mit der Arroganz kannst du dir sparen, wahrscheinlich spricht aus dir nur der Neid, weil du keinen E-Roller dein Eigen nennen kannst. Ich habe meinen Roller seit 2015 und das ist schon der 3.! Seit 2013 stand in der vorherigen Wohnung ein E-Roller im Haus, bis Herbst 2019!

Du hast Unrecht. Die Hausverwaltung natürlich die Pflicht, dich darauf hinzuweisen, dass du das Teil entfernen musst.

Ob das einen Mieter, Hausmeister oder den Hausverwalter stört ist einerlei.

Es gibt Regeln und die wird jeder gute Hausverwalter umsetzen.