Fristlose und Ordentliche Kündigung der Wohnung?
Wir hatten 2018 mietrückstande, diese wurden vm Jobcenter übernommen.
Jetzt kommt der vermieter an es wären noch 1300€ offen '' Anwaltskosten'', darf er rein rechtlich Anwaltskosten als Mietrückstand zählen?
Dazu sagt er die Februar Miete würde nur teilweise bezahlt ( ihm würde belegt dass das nicht stimmt)
Heute hatten wir die Fristlose bis zum 22.4 und Ordentliche Kündigung 31.7 im Briefkasten, kann die ich Kündigung noch irgendwie abwenden?
4 Antworten
Ich bin immer wieder verwundert das man jemandem der wissentlich seine Miete nicht gezahlt hat (Warum auch immer, die Hintergründe sind hier nicht klar) dann zu einem Anwalt geraten wird.
Ich möchte an dein Gewissen appellieren, dein Vermieter ernährt damit vermutlich auch eine Familie, du hast deine Miete nicht gezahlt und Ihm entstanden zusätzlich zu deiner fehlenden Miete auch noch kosten - findest du es fair das er, aufgrund deiner Versäumnisse, jetzt weniger Geld in der Tasche hat?
Erfahrungsgemäß sind Vermieter auch nur Menschen, zahl die 1300 Euro und geh auf Ihn zu das du an einem Fortbestand des Mietervertrages stark interessiert seist und dich für eine fristgerechte Zahlung deiner miete nun mit absoluter Priorität einsetzt.
Ich sehe das aus Vermieter Sicht, wenn jemand mich anruft und mir erklärt er könne die Miete nicht zahlen weil er grade kein Lohn bekommt oder der gleichen dann finde ich eine faire Lösung. Dann streicht der Mieter mir halt das Treppenhaus und begleicht seine Miete damit. Aber wenn einfach nicht gezahlt wird kannst du mit meinem Anwalt rechnen und davon ausgehen das du die kosten dafür übernimmst.
Das war schon zu verstehen.
Trotzdem ist der Betrag doch offen, wenn ein RA eingeschaltet wurde und der Dir einen Brief mit der Aufforderung der Zahlung gesendet hat. Wenn der RA dagegen ausschließlich Kosten für die Kündigung geltend macht, wäre das mglw. was anderes.
Es geht doch für Dich wie yacms andeutet eben gerade nicht darum, nur in der Wohnung zu bleiben zumal Dir diese mglw. zu teuer sein könnte. Wenn die RA-Kosten nur zur Hälfte berechtigt sind, klagt der RA diese ein Darauf freut er sich jetzt schon und dann kommen weitere Kosten hinzu.
Wenn Du die RA-Kosten, soweit sie brechtigt sind, jetzt vollständig und sofort zahlen kannst, wäre das was anderes.
Wenn Du das nicht kannst benötigst Du einen Vergleich. Dann böte es sich an mit offenem Visier zum Mieter zu gehen und slebstbewusst und höflich um Verzeihung zu bitten, darauf hinzuweisen, dass die Kündigung unberechtigt ist, aber Du sie akzeptierst, wenn er Dir dir 1.500 € erlässt. Vielleicht macht er es.
Wenn er es nicht macht, Du nicht ausziehst, aber zur Zahlung von 1500 plus Kosten rund 3000 € verknackt wirst, kannst Du die nächste Miete mglw. nicht zahlen und dann stehst Du wieder vor der Entscheidung bzw. muss die 1500 schnell aufreiben.
Die Umzugskosten kommen natürlich dazu, aber Kopf in den Sand stecken ist keine Lösung. Angsichts der Krise wird es bald mehr billige Wohnungen geben.
Wegen offenen Anwaltskosten darf grundsätzlich nicht gekündigt werden. Das ist lediglich eine Schadenersatzforderung. Die fristlose (auch ordentliche) Kündigung ist nur wegen Mietschulden möglich. Wenn der Vermieter die Kündiung mir den Anwaltskosten begründet, so ist die Kündigung unwirksam (also gegenstandslos).
Das Gesetz ist in §543 BGB in dem Punkt eindeutig. Eine fristlose Kündigung ist demnach möglich, wenn die Mieten innherhalb von 2 Zahlungsterminen einen Betrag von mehr als einer Monatsmiete ausmachen, oder wenn innerhalb von mehreren Monaten ein Betrag von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist.
Ob die Forderung des Schadenersatzes der Anwaltskosten berechtigt ist, kann man nicht allgemein sagen, sondern das muss separat geprüft werden. Bei Schadenersatz hat der Anspruchsteller per Gesetz auch eine Schadenminderungspflicht, und es ist zu prüfen, ob diese berücksichtigt wurde.
So ein Blödsinn. Wenn er Eigenbedarf anmelden ist es egal ob du mietschulden hast oder nicht. Dann fliegst du. Ausserdem sollte dich die Aussage es wurde ja doch alles bezahlt stutzig machen. Der schaut auf seinem Computer nach. ER hat da keinen Fehler gemacht.
Also vorweg, wenn du mit mir über die Sache reden möchtest, dann mach das sachlich. Solche Wörter wie Blödsinn sind da nicht angemessen.
Eigenbedarf muss auch tatsächlich vorliegen und begründet sein. Es ist aber nicht sinnvoll, das zu machen, denn eine Kündigung wegen Zahlungsverzug ist fristlos möglich.
Er gegründet sie mit mietschulden und unpünktlicher Zahlung. Er schrieb uns einem Brief das anteilig Februar fehlen würde und dazu die verbliebenen Verfahrenskosten (Anwaltskosten) dazu kommen als Mietschulden
Eine Mietschuld sind die Anwaltskosten, wie die anderen schon geschrieben haben, nicht. Der Betrag wird aber vermutlich (Ich bin kein Anwalt) aber dennoch von dir geschuldet. Mir ging es mehr um "Kann die ich Kündigung noch irgendwie abwenden?" - Denn ich denke das schaffst du nur mit einem offenen Gespräch mit deinem Vermieter in dem du klar machst das du alles daran setzt in Zukunft deine Verbindlichkeiten pünktlich zu zahlen :)
Er gegründet sie mit mietschulden und unpünktlicher Zahlung.
Wegen unpünktlicher Zahlung kann eine Kündigung auch wirksam sein. Allerdings niemals eine fristlose Kündigung, sondern nur eine ordentliche, und zweitens kommt es noch auf die Umstände an, warum es zur Verspätung kam, und drittens muss es schon häufiger zu Verspätungen gekommen sein, ohne dass sich trotz Ermahnung etwas gebessert hat. So einfach ist es also nicht für den Vermieter, die Kündigung zu begründen.
Verfahrenskosten sind keine Mietschulden. Auch in diesem Punkt ist der Vermieter im Irrtum.
kann die ich Kündigung noch irgendwie abwenden?
Vorbehaltlich der Prüfung deiner Kündigung durch einen Anwalt ist auf Basis deiner Informationen die Kündigung sehr wahrscheinlich unwirksam. Das bedeutet, du brauchst gar nichts machen. Wenn der Vermieter klagt, ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass ihm ein Gericht Recht gibt.
das schaffst du nur mit einem offenen Gespräch mit deinem Vermieter
Ich bin auch sehr für offene Gespräche. Doch in Vorbereitung darauf solte man sich schon erst mal rechtlich informieren, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Denn wenn nicht, gibt es genau genommen nichts, worüber man reden könnte. Jedenfalls nicht bezüglich er Kündigung. Das ist aber dann eine ganz andere Grundlage des Gesprächs.
Der VM muss Euch diese Kosten beweisen können.
... und selbst dann ist nicht gesagt, dass die Kosten ersetzt werden müssen, wie in meiner Antwort erläutert. Das muss genauer angeschaut werden, wofür die gegebenen Informationen nicht reichen.
Die im Rahmen der damals entstandenen RA-Kosten wegen Mietrückständen, dürfen jetzt nicht mit Mietrückständen gleichgesetzt werden und nun im nachhinen als Kündigungsgrund herangezogen werden. So sehe ich das.
Ratschlag :
Suche fachanwaltlichen Rat - Mietrecht ...... soweit Du nicht über sie wirtschaftlichen Mittel verfügst ..... über einen Beratungshilfeschein:
Heute hatten wir die Fristlose bis zum 22.4 und Ordentliche Kündigung 31.7 im Briefkasten, kann die ich Kündigung noch irgendwie abwenden?
Jein: Die fristlose Kündigung wäre, sofern er sich um erstmaligen Mietrückstand handelt, durch vollständige Begleichung gegenstandslos, § 543 II 2 BGB.
Die ordentliche Kündigung dringt hingegen durch :-(
§ 573 II Nr. 2 BGB bejaht dieses berechtigte Interesse, wenn der Mieter "schuldhaft nicht unerheblich" seine (vornehmlichste) Pflicht der stets pünktlichen und vollständigen Mietzahlung verletzt.
Anders als beim Arbeitrecht kommt es nicht darauf an, dass Verfehlung und Kündigung in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen: Euer VM zieht einfach die Reißleine wg. Mietschulden und unpünktlicher Zahlung in der Vergangenheit.
Ich verstehe dich vollkommen aber ich kann ja belegen dass die Miete gezahlt wurde und das voll und nicht teilweise.
Es geht um ehemalige verfahrenskosten ob diese mit als mietschulden gelten.