Kündigung wegen Härtefall abwehren?
Mein Vermieter sieht den Verkauf des von uns vor mehr als 5 Jahren angemieteten Haus vor. Bei einem entstandenen Verkauf wird unsererseits eine Kündigung zwecks Eigenbedarf befürchtet.Da wie Eltern autistischer Zwillinge sind ist die Frage ob wir eine Chance haben diese Kündigung zwecks Eigenbedarf aufgrund von Härtefall abwehren zu können und ggf sogar hier wohnen bleiben können.Vielen Dank für Antwort im Voraus
3 Antworten
Das könnten Härtefallgründe sein. Das zu prüfen wird aber mit Sicherheit ein langwieriges Verfahren. Mögliche Härtefallgründe sind z. B. hier aufgeführt. Autistische Kinder sind aber ein vergleichsweise seltener Grund und daher wäre hier eine Einzelfallklärung notwendig. Ein Beispiel für diesen Fall findest du hier.
Fazit: Eine Chance habt ihr. Aber das ist kein Selbstläufer. Wenn ihr Erfolg haben wollte, solltet ihr unbedingt einen guten Fachanwalt suchen und ggf. schon mal fachärztliche Gutachten beauftragen, die feststellen, dass ein Umzug für die Kinder eine erhebliche, unzumutbare Belastung darstellt.
Vielen Dank für die links und diese hilfreiche Antwort.
vor Gericht wird dann geprüft welche Interessen höher wiegen. Aber sie müssen auch mal sehen das jemand der ein Haus kauft gerne darin wohnen möchte. Falls es vor Gericht geht und sie verlieren zahlen sie alle Kosten.
Sie können das Haus ja selber kaufen dann entsteht das Problem nicht oder sie suchen schon mal in Ruhe, vielleicht beteiligt sich der Noch Eigentümer mit einem Zuschuss für den Umzug.
Ein kauf kommt derzeit nicht in Frage.
Wenn es lediglich um mich gehen würde könnte ich problemlos suchen und was neues anmieten, jedoch brauchen unsere autistischen Söhne das Gewohnte um sich überhaupt ansatzweise zu erlernen sich zurechtzufinden im Alltag
Die eigentliche Frage wäre, was deine autistischen Söhne mehr belastet: Die schrittweise Eingewöhung in eine neue Umgebung, die sie vor 5 Jahren bereits einmal erfolgreich bewältigt haben oder der montagelange Streß von Gerichtsverfahren, Begutachtung, Zeugeneinvernahme und letzlich gewaltsame, traumatisierende Räumung mit Gerichtsvollzieher und Polizei?