Vermieter fordert für seine selbst geführte Schimmelbeseitigung 9750€ trotz Vereinbarung diese Arbeit durch eine Fachfirma in Kosten vom 600€ zu beauftragen?
Der Vermieter, der aus der Türkei stammt, hat sich beim Wohnungsrückgabe schriftlich geeignet, die Schimmelbeseitigung durch eine FachFirma in Höhe von 600€ durchzuführen (Angebot ist vorhanden). Nach dem Auszug sagte er, er will diese Arbeit selbst erledigen und fordert einen Betrag von 9750€ dafür.
Das Gericht beauftragte einen Gutachter, den Fall zu prüfen. Wie dies vor Gericht weitergehen könnte?
Danke für Ihre nützliche Beitragen.
2 Antworten
Ihr habt euch beim Auszug schriftlich geeinigt. Das hat die Wirkung eines Vertrages und der ist einzuhalten.
Nur scheint es nicht so einfach zu sein, weil die Sache sonst weder vor Gericht gegangen noch ein Gutachter beauftragt worden wäre.
Gefühlt hast du gute Karten, nur passt etwas nicht!!! Gerichte sind fast überall sehr mieterfreundlich, auch das würde für dich sprechen.
Thema ist, dass der Richter, bevor er den Gutachter beauftragt, die Vereinbarung verwerfen muss. Sonst macht der beauftragte Gutachter keinen Sinn. Außer, er geht davon aus, dass der Vermieter eh verliert weil er sicher ist, dass in den 9.500 € mindestens 8.900 € nicht von dir verschuldete Sanierungskosten enthalten sind und dem Vermieter das Mietrecht erklären will.
Ohne die Fakten zu kennen, ergibt sich das als wahrscheinlichste Möglichkeit, wie es weiter geht. Einen Richterspruch vorweg zu nehmen ist aber eher schwierig.
Ich habe das unten auch gelesen. Weil die Aussagen des Vermieters scheinbar schon öfter nicht der Wahrheit entsprachen, stehen deine Chancen darauf, dass die Klage abgewiesen wird und dein Exvermieter die Kosten trägt sehr gut.
Scheint mir in dem Fall (du hast erst unten davon geschrieben, dass du nicht wirklich als Verursacher auszumachen bist) an sich für den Vermieter hoffnungslos.
Ein vereidigter Sachverständiger kann natürlich begutachten wie hoch die Kosten für eine derartige Maßnahme sind.
Nur, wenn der Schimmel schon beseitigt sein sollte, wie kann er den Schaden feststellen?
Aber !!! Schimmel hat eine Ursache - fast immer kommt die Feuchtigkeit durch ein nicht intaktes Mauerwerk in die Wohnung - der damit entstandene Schaden ist allein dem Vermieter zuzurechnen. Er kann die Kosten nicht auf einen Mieter umlegen. Für den baulichen Zustand seines Eigentums haftet er zu 100% selbst.
Das Argument mit dem Fenster öffnen ist uralt und fast immer falsch...
Vielen Dank für deine Antwort.
Der von Gericht beauftragte Sachverständiger hat eine Vorortsbesichtigung gemacht, um die Sache genau zu überprüfen. Er betonte, er würde nicht zustimmen, dass die Ursache Nutungbediengt liegt, da die Eke, in der sich der Schimmelbefall befindet, einen Warmbrucke war. Außerdem zeigten die Fotos, dass der Schimmel sehr oberflächlich und klein ist. Ich legte dem Gericht Beweise dafür vor, dass der Vermieter vor mehr als 6 Monaten über dieses Problem informiert wurde, aber er reagierte nicht. Ich nahm dazu einen Kontakt mit dem Vormieter auf, der bestätigte, dass dies zu seiner Zeit in der Wohnung vorhanden war.
Der SV fordert den Vermieter, die Rechnungen vorzulegen, um zu überprüfen, was die Arbeit getan wurde, aber der Vermieter sagte, dass die Arbeit von einem seiner Bekannter erledigt wurde und es keine Rechnungen dafür gab!
während der Ortstermin konnten wir auch erfahren, dass die von Vermieter in seiner Klage mit sehr hohen Kosten gemeldeten Schäden fast 14 Monate nach Vertragende noch in der Wohnung vorhanden waren. Ich erfahre darüber, dass diese Schäden auch beim Vermieter bestehen und geltend gemacht wurden.
Sorry für die lange Erzählung.
Vielen Dank für deine Antwort. Hier sind die Fakten, die den Streit mehr klären könnten:
Nach dem Auszug hat der Vermieter einseitig eigenen Gutachter beauftragt, der in meiner Abwesenheit einen Bericht erstattete, dass der Schimmelbefall aufgrund unzureichender Lüftung verursacht wurde, somit es zu 100% der Mieterschuld liegt, so der Sachverständige, der mich nicht ermittelt oder mit mir über diesen Fall gesprochen. Er hat einfach das Angebot der Fachfirma weg geworfen und das fachliche Prüfung der Firma nicht berücksichtigt.
Anschließend rechnet der Vermieter für den Schimmelbeseitigung in Höhe von 5125 € zuzüglich Gutachtenkosten in Höhe von 1400 € und für die Mietausfall von 3750 € insgesamt 10375 € ab. Der Vermieter behauptete vor dem Gericht, dass unsere Vereinbarung nur für den Erhalt eines Angebots von einer Fachfirma war und er nicht verpflichtet wäre, dieses anzunehmen.
Darüber hinaus lehnte der Vermieter zwei anwaltlicheTermine für die Rückgabe der Wohnung vor 6 Wochen vor Vertragende ab. Mein Anwalt schriebt ihm eine Terminbestätigung, um die Wohnung zurückzugeben und ein Protokoll zu fertigen auch 2 Wochen vor Vertragende, an welche er nicht erscheint hat. Auf die Empfehlung des Anwalts habe ich dann die Schlüssel in den Briefkasten gelegt, nachdem ich viele Fotos und Unterlagen der Wohnung aufgenommen hatte.
Vermieter war völlig verschwunden und dann tauscht er 4 Monate später mit Fotosmappe auf, mit der den gesamten Schadensersatzansprüche für den Schimmelbefall sowie andere Wohnungsschaden in Höhe von 17.025 € geltend machte.
Die große Überraschung: er erstellt einen Mahnbescheid gegen mich mit falschen Angaben, dass ich ihm den letzten Monat der Miete in Höhe von 1500 € nicht gezahlt habe, tatsächlich wurde dieser Betrag in bar bezahlt. Dann nach dem Gerichtsverfahren und nach Vorlage von Beweise und Zeugen gab er zu, dass er tatsächlich diesen Geldbetrag erhalten hat.
Sorry für die lange Geschichte, aber ich finde diese Klage ganz historisch nicht nur für die unglaublich extrem hoch Anspruch, sondern auch die Mangel von Betrug darauf steht.
Liebe Grüße.