Wohnung vermessen?

3 Antworten

Ja, das darf der Vermieter, wenn er Grund zur Annahme hat, die Fläche könnte falsch berechnet sein. Es ist ein berechtigte Grund für den Besuch.

Für eine Mieterhöhung muss er die korrekte Größe verwenden. Falls er angenommen in der Mieterhöhung eine zu größe Fläche ansetzen sollte, müsstest du dir das nicht gefallen lassen und könntest die Mieterhöhung auf die richtige Größe umrechnen.

Ja. Er darf sowohl einen Besichtigungstermin vereinbart bekommen und ausmessen, Rechtsgrund § 809 BGB, wie auch die Miete nach der tatsächlichen Wohnfläche neu berechnenn, d. h. bis zur zulässigen Kappungsgrenze von max. 20% erhöhen, BGH-Urt. VIII ZR 266/14.

G inager761

Wenn Du Deinem Vermieter den Zugang zu der Wohnung ermöglichst, dann darf er dort vermessen solange er lustig ist. Allerdings hat dies auf einen bestehenden Mietvertrag nur dann Auswirkung, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag genannten abweicht oder wenn bauliche Veränderungen während des bestehenden Mietvertrages vorgenommen wurden.


imager761  10.06.2020, 06:56
Allerdings hat dies auf einen bestehenden Mietvertrag nur dann Auswirkung, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag genannten abweicht

Nein, da bist du nicht auf dem aktuellen Stand: In dieser Meinung hat sich der BGH selbst korrigiert, VIII ZR 266/14: Beide Seiten zahlen nunmehr Miete und Betriebskosten für genau das, was sie an Wohnfläche tatsächlich haben.

Aivas  09.06.2020, 11:49

Zur Info, für eine Mieterhöhung gilt die 10% Regel nicht. Laut BGH Beschluss muss hierbei die tatsächliche Größe verwendet werden unabhängg davon was im Mietvertrag steht. Gleiches gilt auch für die Nebenkostenabrechnung.