In der Mietwohnung wurde von uns eine Holzdecke entfernt ohne Erlaubnis des Vermieters.Diese im Keller ordnungsgemäß gelagert.

Bei der Kündigung unsererseits (wohlgemerkt nach 20jahren) Bozen wir an diese Decke selbstverständlich wieder

anzubringen was der Nachmieter nicht wollte.

Die Wohnung wurde ohne Beanstandung abgenommen und an den neuen Mieter

übergeben.

Drei Tage nach der Übergabe und Einzug des neuen Mieters verlangt die Vermieterin von uns die Decke zu entsorgen ansonsten stellt sie uns das in Rechnung . Gibt es eine Gesetz das dies verlangt ???