Müssen in einer Küchenzeile, oben wo die Fliesen sind, Steckdosen sein. Diese sind gegenüber, wo man keine benötigt. Ich soll sie selbst zahlen dort?
Ich beziehe bald eine Wohnung im "Betreuten Wohnen". Nach kurzer Besichtigung habe ich gesehen, dass zwar dort, wo die Küchenzeile hinkommt, also dort wo die Fliesen sind, unterhalb der Fliesen für Herd und Kühlschrank eine Steckdose ist, aber oberhalb nicht eine einzige. Aber gegenüber der Wand, dort befinden sich Steckdosen, aber dort ist ja keine Küchenzeile geplant, da keine Fliesen dort vorhanden. Nun sagte mir die Immobilienfirma, wenn ich dort in der Küchenzeile 2 Steckdosen möchte, soll ich diese selbst zahlen? Ist das zulässig? Danke!
2 Antworten
Der Begriff “Betreutes Wohnen” ist nicht geschützt, somit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das betreute Wohnen bedingt aber eine gewisse Grundausstattung, sonst gäbe es keinen Unterschied zu normalen Wohnungen. Steckdosen gehören jedoch nicht dazu, so müssten Sie wohl die Kosten übernehmen. Aber: Da es sich um eine Umfeld verbessernde Maßnahme handelt zählt diese zu den Pflegehilfsmitteln. “Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse. Es muss sich um Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen handeln oder um Maßnahmen in dem Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen ist und gepflegt werden soll. Es werden alle baulichen Veränderungen, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen verbessern, zusammen als eine Maßnahme betrachtet. Ändert sich die Pflegesituation, können weitere Maßnahmen beantragt werden.” https://www.betanet.de/wohnumfeldverbesserung.html
Lassen Sie sich doch mal von der Pflegekasse beraten.
Wenn Sie noch keinen Mietvertrag unterzeichnet haben, schauen Sie sich lieber noch andere Angebote an und fragen, wie weit evtl. ein Hausmeister für solche Hilfen zur Verfügung steht.
wenn ich dort in der Küchenzeile 2 Steckdosen möchte, soll ich diese selbst zahlen? Ist das zulässig?
Ja. Es gibt keinen Mindeststandard an Steckdosen, auch nicht im betreuten Wohnen. Dir wird genau der Ausstattungszustand angeboten, wie er vorhanden ist. Und es gibt es gute Gründe, Steckdosen nicht im Bereich von Spüle und Herd zu installieren, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. Deine Sonderwünsche musst du selbst bezahlen und auch wieder zurückbauen.
Erheblich günstiger und einfacher wären da Aufbausteckdosen für die Abeitsplatte, die man an die Kühlschranksteckdose anschlösse:
G imager761
Ich bedanke mich ganz herzlich für die liebe Hilfe! MfG