Eckventil undicht Küche Spültisch?
Hallo,
bei meinem Mieter war das Eckventil am Spültisch in der Küche undicht. Ein Handwerker hat ein neues Eckventil eingebaut. Im Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel bis zu einer Höhe vom 100,00 Euro vereinbart. Handwerkerrechnung betrug 71,70 Euro.
Diesbezüglich bat ich meinen Mieter mir den Betrag zu überweisen.
Der Mieter verweigert die Bezahlung.
Meine Frage: Zählt die Reparatur eines Eckventils in der Küche zu den Kleinreparaturen. Wer muss die Reparatur bezahlen, Vermieter oder Mieter.
Noch hinzufügend: Die Einbauküche ist Eigentum des Mieters.
Meine Frage: Muss der Vermieter ein Eckventil zur Verfügung stellen.
Für Antworten im Voraus besten Dank.
Monika
1 Antwort
Muss der Vermieter ein Eckventil zur Verfügung stellen.
Nein. Aber den Einbau auf Kosten des M dulden, für die Funktionstüchtigkeit haften und es bei Auszug wieder ausgebaut verlangen.
Zählt die Reparatur eines Eckventils in der Küche zu den Kleinreparaturen
Das kommt darauf an:
- Die verschuldensunabängige Tragung der Reparaturkosten als Bagtellschaden ist auf Einrichtungen beschränkt, die dem häufigen und unmttelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.
- Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch trägt der M.
Meint: Hatte man beim Einzug oder aus gegebenem Anlass den M die Ventile gezeigt, mögliche Fehlfunktion erläutert und verpflichtnd darauf hingewiesen, sie einmal im Quartal/Halbjahr je nach Wasserhärte kurz zuzudrehen und wieder, aber nicht ganz, sondern nur zu 4/5 Umdrehungen zu öffnen, um Verkalkungen, Ablagerungen und Versprödung der Dichtungen und damit Undichtigkeiten zu vermeiden, hat es das offensichtlich unterlassen und haftet für interlassene Vertragsobliegenheit.
Hat man das nicht, mangelt es IMHO dem wesentlichen Merkmal 'häufigen Zugriffs' als Forderungsanspruch einer Kleinreparatur es sei denn, der M wäre vom Fach.
Das sieht die Rechtsprechung durchaus differenzierter, da regelmäßiges Abperren der angeschlossenen Maschinen bei längerer Abwesenheit Obliegenheitspflicht darstellt.
Oder sie schlicht beschädigt werden: Nach meiner Erfahrung werden sie nicht deshalb undicht, weil man sie nie benutzt, sondern weil man sie nie benutzt oder leichtgängig hält und verkalken lässt um sie dann nur mit Gewalt und einer Wasserpumpenzange öffnen will und dabei abreisst, weil man etwas ungefragt daran etwas verändern möchte :-)
Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied, dass das Eckventil nicht in den Bereich der Kleinreparaturklausel falle. Denn das Ventil unterliege nicht dem häufigen Zugriff des Mieters und sei nicht zum normalen Gebrauch bestimmt. Dieses sei nur ausnahmsweise zu betätigen, wenn das Wasser in außergewöhnlichen Situationen abgestellt werden müsse.