Hallo,

meine Tochter möchte zum 1.6.umziehen, die Kündigung ist nicht fristgerecht. Die Vermieterin (sehr gutes Verhältnis) hat sich sofort bereit erklärt das dem Makler in Auftrag zu geben. Nun kommen aber kaum Besichtigungstermine zustande (bei der Lage eigentlich nicht nachzuvollziehen). Frage, ist meine Tochter mit der Suche aus dem Schneider und kann zum 1.6. ausziehen? Oder muss sie die Frist einhalten?

Danke euch!

Viele Grüße

Claudia