Sind Betriebskosten auch nach dem Tod des Mieters weiter zu bezahlen?
Mein Lebensgefährte hat vom 23.09.-29.09.19 in einer Intensivpflegewohngruppe gelebt (er ist dort am 29.09. verstorben). Dies lief über einen Standard-Mietvertrag. Der Vermieter fordert Miete bis zum 31.10. , was ja auch okay ist. Meine Frage ist, ob zu der Miete für Oktober auch die Betriebskosten gehören, und damit meine ich nicht Verbrauchskosten wie Heizung und Warmwasser o.ä. (das wird extra abgerechnet), sondern Aufzugswartung, Gartenpflege, Hausmeisterkosten usw. , also verbrauchsunabhängige Dinge.
Mietrecht