Nach Hauskauf, Mieter will nach Eigenbedarfskündigung nicht ausziehen. Was passiert mit dem Baukindergeld?
Hallo,
wir haben vor ein Haus zu kaufen, dass noch vermietet ist. Die Kündigungsfrist ist 6 Monate.
In 6 Monaten haben wir mitte 2020.
Kann man trotzdem Baukindergeld beantragen, wenn die Mieter nicht ausziehen? Wenn wir Sie nämlich raus klagen, wird es bestimmt über 2020 gehen und dort gibt es das Baukindergeld nicht mehr.
3 Antworten
Theoretisch reicht ein Einzug und Antrag bis 30.12.2023 und Antrag bis 31.12.2023, wenn der Kaufvertrag rechtzeitig abgeschlossen wurde. Ob dann noch Gelder vorhanden sind, weiß ich nicht.
Ein Baufinanzierungsvermittler hier ist ja relativ optimistisch...
Wie willst Du denn den erforderlichen Nachweis über den Bezug des Hauses erbringen wollen wenn das Haus noch von einem Mieter bewohnt ist? Baukindergeld setzt aber den Bezug des Eigenheims voraus.
Wenn sich die Räumung über das Jahr 2020 hinauszieht entfällt die Förderung durch Baukindergeld.
Natürlich könnte man mit dem Mieter verhandeln, aber bei den oft üblichen Abstandssummen würde das trotz Baukindergeld ein Minusgeschäft.
Der Verkäufer wird sich mit Sicherheit auf keine Garantie einlassen und der Mieter macht seine gesetzlichen Rechte geltend. Niemand braucht den Schaden zu erstatten.
Das Problem betrifft mich auch.
Haben Sie schon eine Lösung gefunden oder mit Kfw gepsrochen.
Danke und Grüsse!
Gibt es für solche Fälle keine Klauseln oder ähnliches? Kann ich Schadensersatz verlangen?