Muss ich als Vermieter eine neue Markisenanlage am Mietobjekt anbringen?
Hallo,
mein Mieter hat mir mitgeteilt, dass die Markise aus der Verankerung "raushängt". Eigentlich wäre es nun an der Zeit eine komplette neue Anlage zu installieren.
Die Markise gehört aber noch dem Vormieter und ist bei Neuvermietung an jetzigen Mieter gegangen, diese ist nicht Vertragsgegenstand und erscheint nicht im Übergabeprotokoll. Zudem ist die Mietsache ein altes Fachwerkhaus und bauartbedingt nicht für eine Markisenanlage geeignet. Bislang hatte ich die Markisenanlage geduldet. Darf ich die Anlage jetzt entfernen lassen?
5 Antworten
Deine Frage ist ein einziges herumgeeiere. Entweder hat der Nachnmieter vom Vormieter mit Deiner Duldung die Markise übernommen, dann verstehe ich die Aussage nicht, dass eigentlich eine neue Markise nötig wäre.
Andererseits scheint der Nachmieter nicht zu wissen, dass er der Besitzer dieser Markise ist, sonst hätte er sich den Anruf erspart, dass der Vermieter die Markise zu befestigen hat.
Nachdem Du dem Mieter (durch Duldung) das Recht auf eine Markise zugestanden hast, kannst Du diese als "Nicht Eigentümer" natürlich auch nicht entfernen lassen. Erst bei sinem Auszug kannst Du auf Entfernen der Markise bestehen.
wie auch immer als Vermieter trägst du die Verantwortung, auch wenn was passiert bzw etwas die Bewohner...Gäste verletzt. Das der Mieter dich
darauf hinweisst, dazu ist er auch verpflichtet, ansonsten könnte ihm eine Haftung drohen, ist jedenfalls meine Meinung.
Wenn etwas jahrelang da geduldet wurde gehört es zur Wohnung, vielleicht hat der Mieter gerade wegen der Markise diese Wohnung genommen, könnte man als Mieter vorgeben.
Was nicht ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen ist, gehört zur Wohnung.
Würde mich an anwaltlicher Stelle bei einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen..
sollte Fachanwalt für Mietrecht sein, nicht son einfacher Winkeladvocat, das Mietrecht ändert sich doch alle paar Monate...
wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich den Mietvertrag von ihm durchsehen lassen, ob der überhaupt noch aktuellist, standartmietverträge sind zu mindestens 80 % unwirksam, also die die man im Laden vorgedruckt kaufen kann...
Wenn sie dem Mieter gehört, kann er sie selbst entfernen lassen.
als Vermieter hattest du bei Auszug des Mieters die Wahl, abbauen oder übernehmen der Markise !
Wenn bei Neuvermietung betr. Markise keine " Extras " dazu im Mietvertrag vereinbart wurden, dann musste der Neumieter von einer mitgemietete Mietsache ausgehen..... für mich als mögl. Nachmieter nachvollziehbar ☝️🤨
Nach dem Motto: " gekauft/gemietet wie besehen " !
Wenn Sie bei der Übergabe kein Thema war, läuft es so, dass du sie ersetzen musst.
Ähnlich wie Küchen sollten alle Einbauten vom Vormieter an den nächsten Mieter verkauft werden. Zur Not durch dich als Vermieter und zur Not für einen Cent.
Was dir als Vermieter gehört wird - wenn nicht explizit anders geregelt - mitvermietet und wenn es defekt ist oder kaputt geht, ist das dein Problem.
Die Markise musst also wenn sie deine ist du ersetzen aber vielleicht lässt der Mieter mit sich reden.
Vielen Dank, gleich mehrere Rückmeldungen erhalten. 👍
Ich bespreche das in Ruhe mit meinem Mieter.
so denke ich auch..... man lernt eben nie aus, weder als Vermieter noch als Mieter !
Ja, vielen Dank.
Ich spreche mit meinem Mieter und frage sonst ggf. noch beim Anwalt nach. 👍