Vermieter will vereinbarte Kúndigungsfrist wegen Corona-Krise nicht einhalten?
Bei mir ist es so, dass ich seit einem Jahr ein möbliertes Zimmer in einer WG miete und leider mit dem Vermieter unter dem gleichen Dach lebe und gar nicht klarkomme.
Ich hatte jede Menge an Ärger mit ihm, da er unkorrektes Verhalten hat, zB anschreien, ich soll seine Pflanzen giessen, obwohl das nicht im Mietvertrag steht, er mischt sich in meinem Privatleben ein, usw.
Nachdem er mich wieder angeschrien und vor dem anderen Mitbewohner niedergemacht hat, habe ich ihm gesagt, wenn es so weitergeht, dann suche ich eine andere Wohnung. Er hat behauptet, ich soll ihm 2 Monate im Voraus sagen (obwohl im Mietvertrag 1 Monat Kündigungszeit vereinbart wurde), weil er sonst meine Kaution einbehält. Ich frage mich, ob das überhaupt rechtlich ist (er sagt, wegen der Pandemie gibt's besonderheiten bei dem Gesetz). Wie gesagt, verhält er sich ziemlich unkorrekt und ich denke, das ist total rechtswidrig.
Ich suche was anderes, da ich ihn nicht mehr leiden kann und möchte mit der im MV vereinbarten Kündigungsfrist weggehen. Soll ich mir einen Rechtanwalt holen, obwohl die Kaution nur 700 Euro ist? Lohnt es sich? Also, ich denke, es lohnt sich, zu kämpfen, statt er einfach damit davonkommt. Was meint ihr?
1 Antwort
Wenn im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart wurde, kann der Vermieter nicht plötzlich zwei Monate fordern.
Ich bin kein Mietrechtsexperte, aber nach dem was ich gefunden habe, ist auch schon die einmonatige Kündigungsfrist unwirksam, siehe dazu § 573c Abs. 3 und 4 BGB:
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Zur Kaution: Es gibt kein grundsätzliches Recht auf sofortige Auszahlung der Kation bei Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate (ggf. sogar länger) einbehalten, um etwaige später bekannt werdende Forderungen damit begleichen zu können (z. B. Schäden an der Mietsache, Nebenkostennachzahlungen). Umgehen kannst du das ggf., wenn du auf ein Übergabeprotokoll bestehst, in dem ausdrücklich die mangelfreie Übergabe der Mietsache bestätigt wird, und außerdem die Nebenkosten bereits abgerechnet sind. (Fundstelle)
Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind und der Vermieter eindeutig zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet ist, wäre ein Mahnbescheid eine geeignete Möglichkeit, den Vermieter zur Zahlung zu bewegen.