Vermieter will vereinbarte Kúndigungsfrist wegen Corona-Krise nicht einhalten?

1 Antwort

Wenn im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart wurde, kann der Vermieter nicht plötzlich zwei Monate fordern.

Ich bin kein Mietrechtsexperte, aber nach dem was ich gefunden habe, ist auch schon die einmonatige Kündigungsfrist unwirksam, siehe dazu § 573c Abs. 3 und 4 BGB:

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Fundstelle

Zur Kaution: Es gibt kein grundsätzliches Recht auf sofortige Auszahlung der Kation bei Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate (ggf. sogar länger) einbehalten, um etwaige später bekannt werdende Forderungen damit begleichen zu können (z. B. Schäden an der Mietsache, Nebenkostennachzahlungen). Umgehen kannst du das ggf., wenn du auf ein Übergabeprotokoll bestehst, in dem ausdrücklich die mangelfreie Übergabe der Mietsache bestätigt wird, und außerdem die Nebenkosten bereits abgerechnet sind. (Fundstelle)

Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind und der Vermieter eindeutig zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet ist, wäre ein Mahnbescheid eine geeignete Möglichkeit, den Vermieter zur Zahlung zu bewegen.

Woher ich das weiß:Recherche