Der Mieter hat bei Mietende gem. Übergabebericht ein beschädigtes Waschbecken im Bad (ca. 20 cm Riß, durch schweren gefallenen Gegenstand verursacht) hinterlassen. Der Vermieter hat das beschädigte Waschbecken zusammen mit einem neuen Waschbeckenunterschrank montieren lassen und die anteiligen Kosten für das beschädigte Waschbecken von der Mietkaution in Abzug gebracht. Darf er das?