ImmobilienScout24 - Mietwohnung gibt Einbauküche in Ausstattung an. Ist diese dann im Mietpreis enthalten?
Hallo. Bei einer Wohnung auf ImmobilienScout24 wurde eine Wohnung angeboten, bei der unter Ausstattung angegeben wurde: Laminat, Einbauküche.
An keiner Stelle wurde erwähnt, dass die Küche extra zu bezahlen ist. Heute wurde mein Freund überrumpelt, als er kurz vor dem Unterschreiben des Mietvertrages den Kaufpreis für die Küche genannt bekommen hat. Ist dies rechtens und kann man das evtl. noch rückgängig machen? Der Vertrag der nun auch den Kauf der Küche beinhaltet, ist leider nun schon von ihm unterschrieben worden.
Er fühlt sich nun hintergangen, weil zuvor kein Wort darüber verloren wurde und er davon ausgegangen ist, die Küche sei im Mietpreis enthalten. Wie sieht dies rechtlich aus? Vielen Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Wenn es sich um ein Mietangebot handelt, dann muß explizit genannt werden, dass in diesem Fall Laminat und Einbauküche abgelöst werden müssen. Fehlen hinweise darauf, dann ist davon auszugehen, dass der Vermieter diese Ausstattungsdetails als Besonderheit darstellt. Eine Ablöse wäre übrigens an den Vormieter zu zahlen und hat daher handelt es sich um zwei verschiedene Vertrgaspartner. Dies muß zumindest aus der Anzeige deutlich hervorgehen.
Wie sieht dies rechtlich aus?
Einfach: Angaben in Inseraten stellen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Sie sind unverbindlich und freibleibend, maßgeblich ist nur das, was im Vertrag vereinbart einvernehmlich unterschrieben wird.
kann man das evtl. noch Rückgängig machen? Er fühlt sich nun hintergangen
Nein und nein. Wer weder nachfragt noch liest, was er mit Unterschrift akzeptiert, kann genau das nicht (behaupten).
An keiner Stelle wurde erwähnt, dass die Küche extra zu bezahlen ist.
Das sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass hierfür entweder eine Ablöse gezahlt oder ein gesondertes Nutzungsentgelt in der Miete eingepreist wird. Warum sollte der VM eine Küche verschenken?