Kann Vermieter nachträglich von mir verlangen, einen großen Keller gegen 2 kleine zu tauschen?

4 Antworten

Einfach "Nein" sagen. Und sobald einer "Zwangsaufbrechen" macht, die Polizei rufen.
Aber wie wäre es denn gegen "Geld" - 20000 und Sie gibt den Keller her . Ich würde einfach mal Kompromissbereits vorschlagen.

Gibt es keinen anderen Platz, könnte Sie auch verlieren wenn es vor Gericht geht.

Normalerweise hängt man die Zähler ins Treppenhaus ?!?!


Viktoria335 
Beitragsersteller
 21.10.2019, 13:20

Der Bauleiter, der ihren Keller haben will sagte, dass der Vermieter die Bereitstellung eines so großen Kellerraumes nur duldet und habe demnach das Recht, ihren Keller auszutauschen wenn er das will. Dabei ist ihr Keller genau so groß wie die meisten anderen Kellerräume. Es gibt auch größere. Die einzige Kompensation, die er ihr anbietet sind die zwei weit auseinander liegenden kleineren Räume und ihr beim Ausräumen zu helfen. Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen: Meine Mutter möchte gern in eine Wohnung in der selben Gegend im EG oder 1.OG. tauschen. Momentan wohnt sie im 4.OG. Damit wäre dann der Keller automatisch frei. Sie hat Knieprobleme. Aber das können/wollen sie ihr nicht geben.

Es wurde in jedem Fall beschlossen, dass die Stromkästen in einen Kellerraum kommen.

KarinM  21.10.2019, 13:35
@Viktoria335

Ich habe beschlossen das da meine Eisenbahn reinkommt, wenn nicht halte ich die Luft an.

Geht zu Gericht und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter wenn der Ernsthaft + vor Zeugen erklärt hat den Keller aufzubrechen. Es sollte eine Ordnungsstrafe im Titel stehen. Das kann man mit oder ohne Anwalt.

Oder warten bis aufgebrochen wird. Ich würde jetzt eine Kette anbringen mit dicke Schloss + davon ein Foto machen.

imager761  22.10.2019, 09:33
@KarinM
Geht zu Gericht und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter wenn der Ernsthaft + vor Zeugen erklärt hat den Keller aufzubrechen.

Lesen hilft: Natürlich soll der Keller mit entsprechendendem Beschluss oder Anordnung einstweiliger Verfügung in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers aufgebrochen und zwangsgeräumt werden. Genau diese "rechtlichen Konsequenzen" wurden angekündigt, wenn freiwillig das vorliegende Tauschangebot abgelehnt würde.

KarinM  22.10.2019, 09:35
@imager761

Dazu besteht keine rechtliche Grundlage es besteht ein Mietvertrag. Aber das hatte ich überlesen. Dann kann an ja warten bis der VM klagt :-)

imager761  24.10.2019, 09:08
@KarinM
Dazu besteht keine rechtliche Grundlage es besteht ein Mietvertrag.

Irrtum. Da dieses Abteil mietvertraglich gerade nicht genau bezeichnet oder konkret zugewiesen wurde, besteht lediglich Anspruch auf vertrglich bestimmte unentgeltiche Gebrauchsüberlassung irgendein eines Abteils.

Ob du das kapierst oder nicht, hier gilt dasselbe wie bei Stellplätzen: Sind die Flächen nicht mitvermietet, darf der VM die jederzeit neu verteilen. Etwa wenn ein durch Krankheit nunmehr stark gehbehinderter M den näher zum Eingang gelegenen Parkplatz benötigt, ihm den neu zuweisen oder wenn der kürzere Eckplatz für den Kleinwagen eines anderen Nutzers ausreicht, nicht aber für die Oberklasselimousine eines Neumieters, die auf dem freien kleineren auf den Fahrweg ragen würde, umverteilen.
Verstehe: Das Mietrecht kennt kein Gewohnheitsrecht.

Dann kann an ja warten bis der VM klagt :-)

Leicht gesagt, wenn man diese Kosten nicht zu tragen hat :-(

imager761  26.10.2019, 06:21
@KarinM

Hättest du diesen Link gelesen wüßtest du, was du hier beharrlich bestreitest: Ist der Keller nicht konkret bezeichnet mitvermietet, gehört er nicht zur Mietsache, sondern ist unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, auch wenn das mietvertraglich bestimmt ist.

Ist im Mietvertrag wie in vorliegendem Fall nur allgemein die Rede davon, dass zur Wohnung auch ein Keller gehört, legt der Vermieter fest, welchen Keller der Mieter erhält.

Er ist in diesem Fall lediglich verpflichtet, dem Mieter irgendeinen Kellerraum zur Verfügung zu stellen. Welcher Raum das ist, liegt in seinem Ermessen. Daher darf der Vermieter diese Zuweisung jederzeit ändern insbes. dann, wenn er dafür ein berechtigtes Interesse hat.

würde mal zum örtlichen Mieterverein gehen, und da rein gehen, die haben eigene Anwälte, vielleicht reagiert der bei einem Anwaltsschreiben da anders.


KarinM  21.10.2019, 13:35

Oder das

Kann Vermieter nachträglich von mir verlangen, einen großen Keller gegen 2 kleine zu tauschen?

In diesem Fall: Ja. Um den insoweit rechtsirrigen Meinungen etwas Substantiiertes entgegenzusetzen: Entscheidend für die Frage, welches Kellerabteil der Mieter erhält und ob er sein zugewiesenes behalten kann, ist der Mietvertrag.

Ist dort - so wie bei deiner Mutter - nur allgemein die Rede davon, dass dem M "ein Kellerraum mit dem Anmieten der Wohnung zusteht, ohne nähere Bezeichnung (Größe, Nummer, Position)", legt der Vermieter fest, welchen Keller der Mieter erhält. Er ist in diesem Fall lediglich verpflichtet, dem Mieter irgendeinen Kellerraum zur Verfügung zu stellen.

Welcher Raum das ist, liegt in seinem Ermessen und darf insbes. bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, h. wg. Installation der neuen Stromzähler, auch neu festgelegt werden :-O

(Nur Mieter dürfen ihre Kellerräume nicht ohne Absprache mit dem Vermieter untereinander tauschen weil der VM jederzeit wissen muss, welcher M welches Abteil nutzt :-O)

Insoweit hat der Bauleiter die Rechtslage völlig zutreffend widergegeben und du bist gut beraten, deine Mutter von einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung oder Klage einschl. Schadensersatzkosten wg. Bauverzögerung abzubringen und das größzügige Angebot anzunehmen.

Denn deiner Mutter ist es zuzumuten, sich entsprechend zu organisieren und die weniger häufig benötigten Gegenstände in dem entfernteren Keller unterzubringen oder sich eben zu verkleinern, wenn ihr das zu umständlich wäre oder der zweite Keller eigentlich nicht benötigt würde.

Aber dem VM nicht, aufwändige Mauerdurchbrüche für die Stromzählerinstalltion zu finanzieren, so sie überhaupt, etwa bei Sternbodenplatten statisch oder technisch möglich wären.

Und den IMHO schon fast an Nötigung grenzenden Wohnungstausch auszureden :-)

G imager761

Der Kellerraum wurde ihr zugewiesen vom VM. Verträge müssen gehalten werden. Ich schlage aber auch vor, den Mieterschutzverein zu kontaktieren.

Sollte man als Mieter evtl überhaupt beitreten und nicht erst, wenn´s Dach brennt.