Wie lange darf sich der Vermieter mit dem Handwerkerauftrag Zeit lassen?
Ich habe meiner Hausverwaltung Ende Dezember geschrieben, dass mein Waschbeckenabfluss in der Toilette gerissen ist und tropft. Er hat mich auf meine Nachfrage Ende Januar vertröstet, und nun ist seitdem wieder nichts passiert. Wie lange muss ich mir das gefallen lassen? Und was kann ich unternehmen? Den Handwerker selbst beauftragen und die Miete mindern? Vielen Dank!
Die Hausverwaltung vertritt den Vermieter. Von ihm kenne ich lediglich den Namen, der aber so geläufig ist, dass er nicht ermittelbar ist. Bisher hat es auch immer mehr oder weniger gut geklappt, aber diesmal lässt sich der Herr von der Hausverwaltung ewig Zeit..
Ich rede vom Syphon. Der Handwerker steht bereit, der hat mir vor zwei Monaten einen KV geschickt, aber der Hausverwalter erteilt keinen Auftrag, obwohl ich ihn mittlerweile dreimal aufgefordert habe.
3 Antworten
Hallo,
Du mußt schon mal gar keinen Handwerker besorgen und auch noch einen Kostenvoranschlag besorgen; das ist Sache des Vermieters. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, wende dich direkt an deinen Vermieter, schildere ihm den Vorgang und die Verzögerung durch die Hausverwaltung. Setze ihn auch gleich sanft unter Druck, indem du ihm eine Frist 7 Tagen setzt oder ansonsten von einer Mietminderung von 5% Gebrauch machen mußt, weil die Hausverwaltung immerhin Ihn als Vermieter vertritt und nicht reagiert bzw. immer wieder vertröstet hat. Du kannst ja beweisen das man sehr wohl einen Handwerker bekommen kann und wohl eher der Verdacht aufkommt, das man Seitens der Hausverwaltung nur nicht wollte.
Wie lange darf sich der Vermieter mit dem Handwerkerauftrag Zeit lassen?
Solange, wie er nicht in Verzug gesetzt wurde. Dafür schreibt man dem Vermieter, der Hausverwaltung nur dann, wenn eine entsprechende Vollmachtsurkunde im Original vorläge oder sie als Handlungsbevollmächtigter unter Vermieter im Mietvertrag benannt wäre, zugangssicher(!) per Einwurf(!)-Einschreiben:
"... am (Datum Dezember) habe ich schriftlich den Mietmangel eines defekten Abflusses des Handwaschbeckens angezeigt und Mängelbeseitigung erbeten.
Zur Vermeidung einer Ersatzvornahme sind sie hiermit aufgefodert, nunmehr innerhalb von 7 Kalendertagen ab dokumentiertem Zugang dieses Schreibens die Mietsache in den vertraglichen Gebrauchszustand zu versetzen.
Nach erneut fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Fachbtrieb mit Mängelbehebung beauftragen und die Instandsetzungsrechnung mit der übernächsten Mietfälligkeit verrechnen. (Unterschrift)".
So wir das was - so oder so :-)
G imager761
Redest du vom Abflussrohr oder vom Syphon?