Bin ich rechtlich verpflichtet nach einem Wasserschaden meines oberen Nachbarn in meiner Wohnung Trocknungsgeräte/Entfeuchter aufzustellen?
Mein Nachbar hat zum zweiten mal einen Wasserschaden innerhalb von einem Jahr, beim letzten mal wurde in meiner Wohnung Löcher in die Decke gebohrt und Trocknungsgeräte für 3 Wochen aufgestellt, welche einen Höllenlärm machten. Jetzt möchte ich wissen ob i nochmals die Geräte in meiner Wohnung aufstellen lassen muss, oder ob ich mich weigern kann und verlangen kann, dass sie dieses mal von oben trocknen, oder dass sie meine Miete dementsprechend mindern.
3 Antworten
Natürlich musst Du das zulassen. Ich würde das zulassen unter der Bedingung, das ich ausziehe in ein Hotel oder Pension für die Zeit. Miete und Strom gehen dann zu lasten des Verursachers.
Die Wohnung wird ja schon durch den Wasserschaden, Lärm der Trockungsgeräte unbewohnbar. Die Stromkosten gehen natürlich zu Lasten des Verursachers. Ich würde das nutzen Deines Stroms unterbinden. Die können Kabeltrommeln legen vom Verursacher runter und die Geräte dort einstecken. Das ist schriftlich zuzusichern, bevor irgendwas passiert. Man muss beim Strom nicht in Vorleistung gehen und dann später auf das Geld warten und streiten um die Höhe. Stecken die trotzdem die Geräte bei Dir ein, oder schalten das Licht in einem Raum an, erfolgt Anzeige wg. Diebstahl.
Weigern wirst du dich nicht können, falls die Trocknung von deiner Wohnung aus notwenidig ist.
Aber es liegt hier bei dem Lärm ein erheblicher Mietmangel vor.
Dennoch würde ich nie eigenmächtig die Miete mindern.
Zeige den Mangel schriftlich beim Vermieter an und teile ihm mit, dass du die Miete ab sofort nur unter Vorbehalt zahlst und er mit Rückforderung rechnen muss.
Die Mietminderung selbst solltest du ausschließlich durch einen Anwalt durchsetzen, denn der kleinste Fehler dabei kann für dich zur Kündigung führen.
Ich würde auch offen mit dem Vermieter bzgl. einer Mietminderung sprechen und diese schriftlich anzeigen. Deine Mietminderung erhält der Vermieter von seiner Gebäudeversicherung erstattet, so dass sich der finanzielle Schaden bei Ihm auch in Grenzen hält. Voraussetzung ist natürlich dass er in seiner Gebäudeversicherung (die Du über die Nebenkosten zahlst ;-)) ein Mietverlust mitversichert ist.
ich verstehe, dass du sauer bist. Dein Vermieter wird sich aber nicht weniger ärgern.
Das Aufstellen der Geräte mußt Du zulassen. Eine Mietminderung ist drin, die Höhe musste aus verlässlicher Quelle googlen. Wenn es eine ordentliche Sanierungsfirma ist, was bei Versicherungsfällen immer der Fall ist, haben die Geräte Stromzähler. Die Stände musste kontrollieren. Die Kohle bekommst Du i.d.R. vor der nächsten Abrechnung. Ruf den Stromversorger an, damit er Deine Abschläge nicht erhöht.