In meiner Wohnung ist in einer Nische von 1,2x 1m deckenhoch mit Schranktüren versehen worden. Oberer und unterer Hälte nochmals durchteilt. Innen befindet sich vorne eine Kleiderstange und hinten Ablagerungerungsflächen. Lt. Mieter ist das ein Einbauschrank.
Im Mieterhöhungsverlangenlnennt wird dieser Punkt vom Vermieter als mietwerterhöhend angerechnet. Lt. Mietspiegel wäre das auch dann korrekt, sofern es sich hier um einen Einbauschrank handelt.
Da nun fast alle im Mehrparteienhaus einen EBS haben und von der Mieterhöhung betroffen sind, ist auch dieser besagte Diskussion.
Weiß jemand ab wann man von (mietrechtlich) einem Einbauschrank sprechen kann?