Unterschied Küche, Küchenzeile, Kochnische oder doch offene Küche?
Hallo,
im Mietvertrag steht 1 Zimmer, 1 Küche 1 Bad.
Ich habe jedoch ein Einraumapartment mit hinten einer Küchenzeile (-nische ?)von 4,4qm.
Die "Küche" hat einen Durchgang von ca.160 cm. Rechts und links sind Wände von insgesamt 130cm. Eine Spül- und/oder Waschmaschine kann ich nicht stellen, fehlen auch die Anshclüsse.
Nun kam eine Anpassung der Miete, in der der Vermieter von einer Werterhöhung spricht wegen einer offenen Küche. Lt. hiesigem Mietspiegel ist das leider, sofern von einer offenen Küche gesprochen werden kann, möglich.
Aber was habe ich nun? Küche, Küchenzeile, Küchennische oder doch offene Küche?
Mietrecht,
Mietwohnung