Hecke schneiden bei Auszug aus Mietwohnung?
Guten Tag,
ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und ziehe zum 31.10. aus.
Jetzt möchte der Vermieter, dass ich die Hecke nochmal schneiden muss. Im Mietvertrag steht handschriftlich drin, dass die Hecke 1x im Jahr geschnitten werden muss. Wir haben uns damals per Handschlag auf alle 2 Jahre geeinigt. Dies wurde also nicht schriftlich festgehalten. Dieses Jahr haben wir die Hecke nicht geschnitten, weil wir sie letztes Jahr geschnitten haben. Desweiteren bemängelt er, dass die Hecke an einer Stelle schief geschnitten wurde.
Muss ich die Hecke nochmal schneiden?
Vielen Dank
2 Antworten
Im Mietvertrag steht handschriftlich drin, dass die Hecke 1x im Jahr geschnitten werden muss.
Die Frage ist
Desweiteren bemängelt er, dass die Hecke an einer Stelle schief geschnitten wurde.
Ich würde solange nachbesser bis es gerade ist, auch wenn es dann nur noch eine kleine Hecke ist. Vorher Bild machen und dann eins nachher
Wir haben uns damals per Handschlag auf alle 2 Jahre geeinigt.
Kannst du das beweisen
Man sollte sich immer Frage: Will ich die Kaution schnell zurück, oder lieber erst nach einer Klage
Du kannst ihm ja nach Rückzahlung einen Haufen vor sein Haus setzen
Das war aber nicht meine Frage...bin ich verpflichtet die Hecke zu schneiden
Mietvertraglich hast du dich zu jährlichem Heckenschnitt verpflichtet. Und die Arbeiten sachgerecht auszuführen.
Und genau das ist bis Auszug geschuldet, oder der VM nimmt bei Weigerung bzw. mangelhafter Ausführung in Ersatzvornahme zu Lasten deiner Kaution oder gegen einklagbare Rechnungstellung diese Arbeiten für dich vor.
G imager761