Entsorgung?
In der Mietwohnung wurde von uns eine Holzdecke entfernt ohne Erlaubnis des Vermieters.Diese im Keller ordnungsgemäß gelagert.
Bei der Kündigung unsererseits (wohlgemerkt nach 20jahren) Bozen wir an diese Decke selbstverständlich wieder
anzubringen was der Nachmieter nicht wollte.
Die Wohnung wurde ohne Beanstandung abgenommen und an den neuen Mieter
übergeben.
Drei Tage nach der Übergabe und Einzug des neuen Mieters verlangt die Vermieterin von uns die Decke zu entsorgen ansonsten stellt sie uns das in Rechnung . Gibt es eine Gesetz das dies verlangt ???
3 Antworten
Nein, das müsst ihr nicht erledigen oder bezahlen, und zwar aus zwei Gründen. Erstens ist es nicht euer Eigentum, was ihr zurück gelassen habt, sondern das der Vermieterin. Und zweitens hätte das bei der Wohnungsübergabe bereits beanstandet werden müssen. Nachträglich ist es zu spät.
Verzeihung
Das ist keine decke
Es ist ein abfallhaufen
Der muss natürlich weg
Und jetzt stell deine finanzfrage
Sonst bist du nämlich hier falsch
Frage: Was ist eine Holzdecke, die 20 Jahre lang im Keller gelagert wurde?
Antwort: Sondermüll.
Frage: Wie hat der M die Mietsache zu übergeben?
Antwort: In den bei Mietbeginn vorhanden, vertragsgemäßen Zustand, mängelfrei, geräumt und besenrein; ggf. renoviert.
Gibt es eine Gesetz das dies verlangt ???
Ja: Rückgabe- und Rückbaubaupflicht in den mietvertraglichen Zustand. Meint entweder mit ordnungsgemäß installierter Deckenverkleidung oder mit besenrein geräumtem Keller.