Kündigung wegen Eigenbedarf?
Mein Mietvertrag besteht seit dem 01.05.2012, jetzt habe ich am27.05.2020 die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. In der Kündigung steht das Mietverhältnis endet am 30.11.2020 also 6 Monate Kündigungsfrist. Aber ich wohne doch über 8 Jahre in seinem Haus muss der Vermieter mir da nicht 9 Monate Kündigungsfrist einräumen? Und wen die Kündigung nicht rechtens ist ich ihm aber die Kopie die mit der Kündigung gekommen ist wo unter steht : hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung , unterschreibe wird die Kündigung dann doch wirksam?
2 Antworten
muss der Vermieter mir da nicht 9 Monate Kündigungsfrist einräumen?
Richtig. Wenn die Mietzeit zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als 8 Jahre ist, dann sind es 9 Monate Kündigungsfrist.
hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung , unterschreibe wird die Kündigung dann doch wirksam?
Nein. Nur allein in dem man den Erhalt des Schreibens bestätigt, ist darüber noch überhaupt nichts über die Wirksamkeit gesagt. Allerdings braucht man noch nicht mal den Erhalt bestätigen, dazu ist man nicht verpflichtet.
Die Kündigung mit falscher Kündigungsfrist ist zwar unwirksam, kann aber umgedeutet werden in eine Kündigung mit 9 Monaten Frist. Voraussetzung allerdings, dass die Begründung der Kündigung diese nicht unwirksam macht, falls unzureichend.
Nach § 573c I 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist richtigerweise 9 Monate. Auf den damit falschen Beendigungszeitpunkt muss man den VM ebensowenig hinweisen wie den Erhalt seines Schreibens quittieren.