Die Frage ob das wirklich legitim ist?
Hallo zusammen,
Mein Mann und ich wohnen im selben Haus wie meine Schwiegermutter, dort gehören ihr mehrere Wohnungen, unsere Gott sei Dank nicht.
Aber die von besten Freundes meines Mannes, mein Mann und ich haben eine private Diskrepanz mit ihr , was zur Folge hat das sie nun ihren Mieter mit Willkür behandelt.
Wir haben einen Hund und dieser war schon öfters und ohne Probleme bei ihm, auch schon für über eine Woche, das war nie die Frage ob und wie lange unser Hund zu Besuch ist.
Nun aber nach unserem Streit verbietet sie ihm plötzlich das unser Hund in seine Wohnung darf Begründung dazu "wenn du den Hund sehen willst kannst du zu ihm gehen", irgendwie empfinde ich es sehr willkürlich, vorallem da sie ihm per WhatsApp geschrieben hat, sollte er sich wiedersetzen kündigt sie ihm.
Der Beste Freund meines Mannes ist nun sehr verunsichert, da er natürlich nicht gekündigt werden möchte, aber auch verärgert weil es eigentlich nie ein Problem dastellte.
Ich hoffe auf baldige Antwort
JT
1 Antwort
Richtigerweise bedarf auch die vorübergehende Haltung eines Hundes der ausdrücklichen Genehmigung der Vermieterin.
Dass ihr euch das Wohlwollen in dieser Hinsicht verscherzt habt und damit nicht nur euch, sondern eurem besten Freund einen Bärendienst erwiesen habt, ist euer Problem.
Tatsächlich droht ihm als Mieter nach fruchtloser Unterlassungsaufforderung nunmehr wg. vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache die fristlose Kündigung, wenn sich der Hund ohne Genehmigung dort aufhalten würde.
G imager761