Unterschied Küche, Küchenzeile, Kochnische oder doch offene Küche?

4 Antworten

Wenn die offene Küche weniger als 5 m² beträgt, dann hat das doch nichts mit einer offenen Küche zu tun. Hier versucht der Vermieter mit allen Tricks eine unerlaubte Mieterhöhung durchzusetzen. Allerdings ist mir schon unklar, wie Du überhaupt im Mietvertrag unterschreiben konntest, dass das Appartment eine Küche hat; denn nach der DIN-Norm kann man bei dieser Größe nicht einmal von einem halben Zimmer sprechen.

Dieses Urteil kennst Du wahrscheinlich schon. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/mietrecht__mieterhoehung-trend-zu-offenen-kuechen-zuschlag-auf-die-vergleichsmiete-moeglich__rechtsanwalt-alsdorf__111572/&ved=2ahUKEwiOzdG46vvmAhVF_KQKHXYzAs4QFjADegQIAxAB&usg=AOvVaw2svTmlmVaDcC6iQpN_urM7

Das ist aber nicht bindend für andere Gerichte, da nur ein AG.

Unter einer wertsteigernden offenen Küche würde man sich aber nun sicher nicht die geschilderte Situation vorstellen. Das empfinde ich eher als wertmindernd.

Ich würde der Mieterhöhung nicht zustimmen und ggf. einen Mieterverein in Anspruch nehmen.


Brachland 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 16:39

Beim Mieterbund bin ich. Der Berater sagte, da würde es keine eindeutige Gesetzeslage zu geben. Das Amt für Wohnungswesen erklärte, dass man sich dort einig ist, in meinem Fall liege keine offene Küch vor.

Mein Bet befindet sich auch ca. 2m vom Kühlschrank entfernt..

Andri123  11.01.2020, 16:56
@Brachland

Ja klar, rechtsverbindlich will/kann Dir der Berater in diesem Fall keine Auskunft geben.

Ich bleibe bei meiner unverbindlichen Antwort. Die Wohnung ist insgesamt eher unter dem durchschnittlichen Wert zu bewerten. Eine 1-Zi-Wohnung ohne abgeschlossene Küche ist doch Mist und entspricht nicht dem Bild, was man von eine schicken Wohnung mit offener Küche hat. Alleine wegen des fehlenden Schlafzimmers und des erwähnten Lärms des Kühlschranks. Dazu kommen Geruchsbelastungen (Essensgeruch im Kleiderschrank auf beim Wäscheständer)

Das müsste dann aber im Einzelfall gerichtlich bewertet werden.

Das ist ein Eingangsbereich mit Kochgelegenheit - mehr nicht.


Brachland 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 16:42

gibt es irgendwelche Gesetze? Oder Definitionen über Küche in Mietwohnungen?

Die "Küche" hat einen Durchgang von ca.160 cm. Rechts und links sind Wände von insgesamt 130cm.

Genau deshalb scheitert das Mieterhöhungsverlangen. Da antwortet man zugangssicher per Einwurfeinschreiben:

"... hiermit weise ich Ihr Mieterhöhungsverlangen vom (Datum) wg. vermeindlich wertsteigernder offener Küche als ungerechtfertigt zurück.

Eine "offene Küche" i. S. d. Mietpreisspiegels liegt bei mir nicht vor, da der lediglich 4,4 qm große Küchenbereich an beiden Seiten mit 130 cm Wandlänge, mithin überwiegend begrenzt ist und verweise insoweit auf das hier einschlägige Urteil 33 C 2877/17 des AG Frankfurt a. M. v. 8.2.2018".

Was ich dir nicht abnehmen kann ist deine Entscheidung, ob die ersparte Mieterhöhung die Prozesskosten rechtfertigt, falls das Gericht hier anders entscheidet.

G imager761


Brachland 
Beitragsersteller
 13.01.2020, 13:02

Dieses Urteil besagt, dass in dem Fall mehr als die Hälfte von einer Wand umgeben war. Zu dem ist das Urteil aus Frankfurt und kann nicht für NRW oder meine Stadt angewendet werden. Das wird immer wieder individuell entschieden. außer es ist ein Urteil vom BGH

imager761  13.01.2020, 18:05
@Brachland

Erst- oder oberinstanzliche Urteile werden nie auf deinen Einzelfall angewendet. Und nicht einmal BGH-Urteile müssen für die Rechtsauslegung berücksichtigt werden - genau deswegen habe ich auf dein Prozesskostenrisiko hingewiesen. Entweder lenkt der VM hiernach ein, du zahlst andernfalls freiwillig die angekündigte Mieterhöhung oder riskierts konstenträchtige Klagabweisung.