Hallo,

wir haben vor ein Haus zu kaufen, dass noch vermietet ist. Die Kündigungsfrist ist 6 Monate.

In 6 Monaten haben wir mitte 2020.

Kann man trotzdem Baukindergeld beantragen, wenn die Mieter nicht ausziehen? Wenn wir Sie nämlich raus klagen, wird es bestimmt über 2020 gehen und dort gibt es das Baukindergeld nicht mehr.