Selbstauskunft vor der Insolvenz nicht wahrheitsgemäß?
Folgendes Problem:
im März haben wir für eine Wohnung, die wir zum 01.07.20 beziehen eine Selbstauskunft ausgefüllt. Diese war auch Wahrheitsgemäß.
Zwei Monate später (im Mai) ist mein Freund (mit eingetragener Mieter) in Privatinsolvenz gegangen.
Kann uns der Vermieter der neuen Wohnung kündigen bzw. vom Mietvertrag zurückziehen, weil die Selbstauskunft nicht wahrheitsgemäß ist? Schließlich wussten wir Im März noch nicht, dass mein Freund im Mai in Insolvenz geht. Mietvertrag haben wir auch im März unterschrieben.
2 Antworten
Über die nachträgliche Insolvenz muss der Vermieter nicht informiert werden.
Er hatt vorher die Möglichkeit eine Schufaauskunft zu verlangen.
Wenn ihr im März noch nichts von der Insolvenz wusstest, konnte davon auch nichts in der Selbstauskunft stehen. Insofern war die Selbstauskunft wahrheitsgemäß.