Miete weiterhin zahlen bei Ausfall?
Muss ich in meiner Gaststätte weiterhin Miete zahlen wenn ich durch Corona nicht mehr aufmachen darf.
Ps: Lebe in BW, falls es rechtlich eine rolle spielt
4 Antworten
Gegenüber dem Vermieter bist Du zahlungspflichtig.
Inwieweit es Entschädigungen vom Land/Bund geben wird, ist ja noch ungeklärt.
Das fällt in den Risikobereich des Mieters. Der muss weiter Miete zahlen. Müßte er im übrigen ja auch, wenn die Gäste aus anderen Gründen ausblieben.
Und falls es noch schlimmer kommen sollte: hier einige Hinweise, wie man aus einem gewerblichen Mietvertrag wieder rauskommt:
https://www.gewerbemietvertrag-recht.de/gewerbemietvertrag-kuendigen-wann-geht-das/
Und wovon jetzt die Miete zahlen? Die KfW hilft weiter:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Natürlich mußt Du die Miete weiterhin bezahlen. Aber Du kannst Deine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und auch sonst überprüfen, welche staatlichen Hilfen genau für solche Fälle in Baden-Würtemberg aufgelegt werden.