Einbruch Keller, wer muss kaputte Tür bezahlen?
Einbruch im Keller; 5 Keller Türen müssen erneuert werden. Vermieter möchte es über die Hausratversicherung abwickeln.
Ich habe jedoch keine. Was nun muss ich die Türe bezahlen. Das fordert der Vermieter.
DANKE
6 Antworten
Der Vermieter muss zahlen, er ist für den vertragsgemäßen Zustand des Mietobjekts verantwortlich.
Die Kellertür ist Bestandteil des Mietobjektes, die Kellertür wurde durch einen Einbruch beschädigt/zerstört - diese Kellertüren sind lediglich ein Teil des Mietobjektes, das - wie Petz 1900 schon richtig schreibt - Sache des Vermeiters ist, das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Dazu gehört auch eine beschädigte Kellertür.
Die Versicherung... Oder der Täter wenn dieser geschnappt wird ^^
Der Vermieter ist Eigentümer der Kellertüren, damit ist die Frage nach der Kostenübernahme klar.
Hallo,
der Vermieter hat sicherlich eine Gebäudeversicherung; wenn nicht, hat er Pech gehabt. Er ist dafür verantwortlich das dieses von dir gemietete Mietobjekt vertragsgemäß instand gehalten wird.
Also nein, er kann das nicht über (d)eine Hausratversicherung abrechnen, selbst wenn du eine hättest.
Wofür haftet der Mieter und wofür der Vermieter bei einem Einbruch - mehr Infos hier:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/einbruch-mietwohnung-haftung-schaeden/
Bei Kellertüren ist das so eine Sache ...