Fristlose Kündigung aus Versehen zum 31.06 statt 30?
Ich habe aus Versehen meine Wohnung fristlos zum 31.06.2020 gekündigt. Selbstverständlich habe ich einen Fehler gemacht, da der 31.06 nicht existiert.
Ist sie dennoch wirksam und als Kündigung zum 30.06 berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus
Kündigung,
Kündigungsfrist,
Kündigungsrecht,
Mieter,
Mietrecht,
Recht,
vermieter,
fristlose Kündigung,
Kündigen