Kann mein Vermieter mich für eigennutzung rausschmeißen und die wohnung dann weiter vermieten?

5 Antworten

Ja soetwas scheint gerade Gang und Gebe zu sein.Aber eine gute Begründung ist das gerade nicht.Gibt es noch andere Mieter die davon betroffen sind?

Der Vermieter ist am Zug. Der muß die Kündigung aussprechen und dann die Räumungsklage erheben.

Wenn der Vermieter wirklich so ungeschickt ist eine Vermietung durch Airbnb als Kündigungsgrund zu benennen wird das für ihn zur Nullnummer. Das gerade ist kein Eigenbedarf.

Durch den verlorenen Prozess bleibt dem Vermieter dann wenigstens Ärger mit Bauordnungsamt und Wohnungsamt erspart. Ferienwohnungsvermietung ist nâmlich Zweckentfremdung von Wohnraum.


Snooopy155  29.10.2019, 06:18

Der Fragesteller soll einfach die Eigenbedarfskündigung abwarten. Dann kann er noch immer die dort genannten Gründe auf den Wahrheitsgehalt hin prüfen lassen und Widerspruch einlegen.

Nein, das darf er freilich nicht. Nur hat er dir auch noch nicht gekündigt und die Frage ist, was er dort als Grund angibt.

Wegen des Gesprächs kannst du schon mal Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Er würde sich auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben war und du das belegen kannst.


laurenz8448 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 19:38

Der Vermieter hat mir eine Schriftliche Kündigung geschickt per Post mit der regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten. Als Begründung gibt er Eigenbedarf an. Da habe ich Ihm mein volles Verständnis für ausgesprochen. In einem persönlichen Gespräch dann hat er erwähnt, dass er die Wohnung mit AirBnb weitervermieten wird. Da wir in dem Gespräch viel gelacht haben und gequatsch haben war es mir unangenehm ihm da den Hammer direkt vor den Kopf zu hauen. Zumal ich mir auch nicht sicher war ob er das so überhaupt machen darf. Für mein Verständnis ist Eigenbedarf, dass er dort selber drin wohnt. Ich hab diese Aussage von Ihm natürlich nur mündlich und kann sie auch jetzt nicht beweisen also muss ich warten und tatsächlich aus der Wohnung ausziehen. Ich vermute ich kann erst rechtliche Schritte einleiten wenn er die Wohnung tatsächlich dann bei AirBnb inseriert und ich einen Beweis habe. Soviel konnte ich jetzt zumindest mal selber recherchieren! Danke euch allen für die Hilfe!

correct  29.10.2019, 20:19
@laurenz8448

Man kann auch selbst googeln !!

"Erfolgt eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf, kann der Mieter Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Der Widerspruch hat Erfolg, wenn die Eigenbedarfskündigung eine besondere Härte darstellt. Härtefälle sind: hohes Alter, lange Mietzeit, Krankheit, Schwangerschaft oder Prüfungsstress. Auch wenn Wohnungsnot herrscht, liegt ein Härtefall vor. Klagt der Vermieter schließlich vor Gericht, darf der Mieter bis zum Ende des Verfahrens in der Wohnung bleiben. Und das kann Jahre dauern. Oftmals einigen sich Mieter und Vermieter auf eine Abfindung, wenn der Vermieter auszieht.

Ist der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, kann es für den Vermieter richtig teuer werden. Denn bei einer nicht berechtigten Kündigung darf der Mieter in die Wohnung zurückkehren (BGH, Az. VIII ZR 231/07). Ist eine Rückkehr nicht möglich, muss der Vermieter Schadenersatz zahlen. Er muss für alle Kosten aufkommen, die im Rahmen der Kündigung und des Umzuges entstanden sind. Das sind die Umzugskosten, die Kosten für einen Makler, Renovierungskosten, doppelte Miete, Ummeldung Telefon, Rechtsberatung des Mieters. Ist die neue Wohnung teurer, kann der Mieter die Differenz zur alten Miete verlangen – viele Gerichte sehen eine Grenze erst bei drei Jahren."

imager761  19.11.2019, 06:53
@laurenz8448

Vor allem müsste er die seine Wohnung überwiegend und damit gewerblich vermieten. Da müsste man wochenlang das konkrete Nutzungsverhalten beobachten (lassen) um Rückkehr wg. rechtsmißbräuchlichem Eigenbedarf gerichtlich durchzusetzen.

correct  28.10.2019, 21:04

Wie jetzt - er hat nicht gekündigt - aber dazu einen Grund angegeben?

Und wie legt man gegen ein Gespräch Widerspruch ein?

Du musst Dich gar nicht wehren - oder hast Du eine schriftliche Kündigung mit Begründung?

Du kannst gegen die >Kündigung widersprechen. Dann muß Dein Vermieter klagen. Die Kündigung fliegt ihm vor Gericht um die Ohren. Bloß Euer "gutes Verstehen" ist wohl Geschichte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung